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Mittelbayerische Zeitung GmbH

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Adresse / Anfahrt
Kumpfmühler Straße 15
93047 Regensburg
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86 Ansprechpartner/Personen
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mind. 86 Mitarbeiter
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3x HR-Bekanntmachungen:

2021-11-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2018, zuletzt geändert am 11.12.2020. Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2021 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher 'Passauer Neue Presse Projekt-GmbH', und Sitz, bisher Passau, Amtsgericht Passau HRB 10306) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Kumpfmühler Str. 15, 93047 Regensburg. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland. Verlag, Herstellung und Vertrieb der Tageszeitung "Mittelbayerische Zeitung" mit Nebenausgaben und weiterer Presseerzeugnisse und Betrieb einer Druckerei sowie Vornahme aller Geschäfte auf dem Gebiet der Publizistik, der Massenkommunikationsmittel, des Verlags- und Druckereiwesens und von Multimediadiensten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tucci-Diekmann, Simone, Passau, *20.10.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Huber, Thomas, Regensburg, *30.07.1973, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Meister, Adelheid Elisabeth Maria, Passau, *23.07.1948.

2021-12-18:
Die Gesellschaft hat am 06.12.2021 mit der Passauer Neue Presse GmbH mit dem Sitz in Passau als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 07.12.2021 zugestimmt.

2021-12-29:
Die Mittelbayerische Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Regensburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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