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Mobiler Pflegeservice Kiel OHG

ELLER-ELMSCH, Tagespflege, Urlaubspflege..., Alltagshilfe, Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegefachberatung, Wohnquartier, Pflegeappartements, Wohnviertel
Adresse / Anfahrt
Annenstraße 9
24105 Kiel
2x Adresse:

Ellerbeker Weg 112
24147 Kiel


Ellerbeker Weg 114a
24147 Kiel


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-11-25:
Die Gesellschaft hat das Betreiben eines ambulanten Pflegedienstes nebst Tagespflege-einrichtungen, Wohngruppen und ambulanter Kurzzeitpflege sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zum Gegenstand. Name der Firma: Mobiler Pflegeservice Kiel oHG; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Kiel; Geschäftsanschrift: Annenstraße 9, 24105 Kiel; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Hartmann, Marie-Louise, *01.07.1957, Kiel; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Magyar, Marika, *21.05.1969, Probsteierhagen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Offene Handelsgesellschaft

2021-01-15:
Rechtsverhältnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.11.2020 nebst Ergänzung vom 17.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom 27.11.2020 und 17.12.2020 aus dem Vermögen der Inhaberin das unter der Firma Mobiler Pflegeservice Kiel, Marie-Louise Hartmann e.Kfr. mit Niederlassung in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRA 10592 KI) betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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