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Möller Medien GmbH

Beteiligungsgesellschaft, Medienunternehmen, meistbietend..., stehen, Domains, Verkauf
Adresse / Anfahrt
Guntherstraße 27
90461 Nürnberg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2011. Geschäftsanschrift: Guntherstr. 27, 90461 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: die Beratung von Unternehmen bei der Konzeption und bei der Herausgabe von Medien im Print- und Elektronikbereich, sowie im Bereich Informations- und Contentmanagement. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Möller, Rainer, Nürnberg, *03.03.1953, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-12-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des gesamten Vermögens der Möller Medien Consulting e.K. Inhaber Rainer Möller mit dem Sitz in Nürnberg (AG Nürnberg HRA 15778) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2011-12-30:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 14.12.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 und Beschluss des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 Teile des Vermögens des Möller Rainer, Nürnberg, * 03.03.1953, (gesamte Unternehmen Möller Medien Consulting e.K. Inhaber Rainer Möller mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 15778)) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.