2007-09-24: Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) Abs.4, die Gesellschafterversammlungen vom 05.09.2007 haben sodann jeweils eine weitere Änderung des § 3 (Stammkapital) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2007 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2007 zunächst auf 25.600,00 EUR, sodann durch Beschluss der zweiten Gesellschafterversammlung vom 05.09.2007 auf 50.000,00 EUR erhöht.
2014-11-04: Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag auf 100.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR.
2017-09-01: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.06.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CZ Invest GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 245998) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.