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Mund Haustechnik GmbH

Sanitärdienst, Spezialisten für Sanitär, Merkliste..., Allee, Klimatechnik, Beratungswelt, PDF-erstellen
Adresse / Anfahrt
Straßburger Allee 1
41812 Erkelenz
Kontakt
31 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 31 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2012-05-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Mund, Hans-Günter, Erkelenz, *15.03.1967, unter der Firma Mund Haustechnik, Inhaber Hans-Günter Mund e.K. in Erkelenz (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 4495) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.12.2011. Geschäftsanschrift: Straßburger Allee 1, 41812 Erkelenz. Gegenstand: die Heizungs- und Sanitärinstallation, der Verkauf, der Einbau, die Wartung und die Reparatur von Heizungen und Badeinrichtungen, der Handel mit allen Gegenständen der Heizungs- und Sanitärtechnik, die Vemietung und Verpachtung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie das Halten von Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Mund, Hans-Günter, Geilenkirchen, *15.03.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.