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Musikschule Stein gemeinnützige GmbH

Musik, Neuanmeldungen, Ensembles..., Jugendblasorchester, Spendenübergabe, Unterrichtsangebot
Adresse / Anfahrt
Gasweg 1
90547 Stein
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-11-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,41 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital). Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich den gemeinnützigen Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, insbesondere der Stadt Stein. Dazu dienen die Förderung des Musikunterrichtes und das Betreiben einer Sing- und Musikschule in Stein. (2) Weitere Betätigungsfelder sind die Fortbildung von Lehrkräften, Musikern und kulturell interessierten Laien; die Weiterentwicklung der Arbeit der Musikpädagogik, Förderung von Veranstaltungen und Forschungsaufgaben, die diesem Ziel dienen, sowie die Förderung des künstlerischen Nachwuchses bis zur Konservatoriumsreife. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH istselbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Einnahmen darf die Gesellschaft nur erzielen, soweit dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes unerlässlich ist. Die an die Gesellschaft zu entrichtenden Entgelte müssen so bemessen sein, dass lediglich die Kosten gedeckt oder höchstens geringfügig überschritten werden. Die Gesellschaft darf niemand durch Verwaltungsausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, insbesondere nicht durch unverhältnismäßig hohe Geschäftsführergehälter, begünstigen. Die Gehälter der Geschäftsführer und der Mitarbeiter der Gesellschaft werden frei vereinbart, dürfen jedoch nicht den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) übersteigen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-03-09:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schalanda, Stefan, Stein, *25.11.1985.

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