2018-10-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2018. Geschäftsanschrift: Sonnenbichlweg 1, 83707 Bad Wiessee. Gegenstand des Unternehmens: Beratung von Unternehmen , Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung, Halten und Verwertung von Grundeigentum und Beteiligungen jeder Art an Unternehmen sowie Erbringung sonstiger genehmigungsfreier Dienstleistungen im Zusammenhang hiermit. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Reiter, Albrecht Karl, Tübingen, *23.12.1953, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der mutares Holding-15 AG mit dem Sitz in Bad Wiessee (Amtsgericht München HRB 233540).
2019-07-12: Die mutares Holding-22 AG mit dem Sitz in Bad Wiessee ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-07-12: Die mutares Holding-08 AG mit dem Sitz in Bad Wiessee ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-07-12: Die mutares Automobilguss AG mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-27: Die mutares Holding-19 AG mit dem Sitz in Bad Wiessee und die mutares Holding-27 AG mit dem Sitz in Bad Wiessee (Amtsgericht München HRB 228277) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2020 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.06.2020 und der Beschlüsse der Hauptversammlungen der übertragenden Gesellschaft vom 04.06.2020 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-14: Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: MuxTec GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Informations- und Telekommunikationsdienstleistungen, sowie in diesem Zusammenhang stehender Handel. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Reiter, Albrecht Karl, Tübingen, *23.12.1953. Bestellt: Geschäftsführer: Bardorsch, Christian, Kirchseeon, *15.10.1982; Pütz, Nicolas, Düsseldorf, *23.09.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2022-01-29: Die Gesellschafterversammlung vom 24.1.2022 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: München. Geschäftsanschrift: Arnulfstraße 19, c/o Mutares SE & Co. KGaA, 80335 München.