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MyBiotech GmbH

MJR PharmJet, CDMO, Biotechnological..., Enabled, Copyrights, GMP, OITB, Nano-pharmaceutical, QMUL
Adresse / Anfahrt
Industriestraße 1b
66802 Überherrn
Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2017-02-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2016. Geschäftsanschrift: Industriestraße 1b, 66802 Überherrn. Gegenstand: Die Forschung zur Entwicklung pharmazeutischer und medizinischer Produkte sowie von Lebensmitteln und deren Herstellung und Vertrieb. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Müller, Daniel, Überherrn, *25.04.1982, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-01-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der MJR PharmaJet GmbH, Überherrn (Amtsgericht Saarbrücken HRB 100913) beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.

2020-02-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.12.2019 mit der MJR PharmJet GmbH mit Sitz in Überherrn als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-03-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2021-04-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

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