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MyDerma GmbH

Hautpflege, Laser Haarentfernung, Cosmetique Totale..., Kryolipolyse, Microneedling, HydraFacial, Heilpraktikerinnen, Assistenzaufgaben, Hauttherapeuten, Pflegepersonal, Steigender
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Kurfürstendamm 73
10709 Berlin
8x Adresse:

Königsallee 90
40212 Düsseldorf


Alleestraße 4
14469 Potsdam


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80331 München


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10178 Berlin


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HR-Bekanntmachungen:

2018-10-18:
Firma: MyDerma GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 73, 10709 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von kosmetischen Dienstleistungen im Bereich und der Verkauf von Kosmetikprodukten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Safonow, Anton, *08.09.1982, Blankenfelde-Mahlow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.09.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma MyDerma e.K. vom Inhaber Anton Safonow geführten Einzelunternehmens mit Hauptniederlassung in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 55202 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 26.09.2018. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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