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2011-11-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.01.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Bielefeld (Bielefeld HRB 38355) nach Stuttgart verlegt. Geschäftsanschrift: Esslinger Str. 22, 70182 Stuttgart. Gegenstand: Die Gesellschaft erbringt Maßnahmen und Aktivitäten zur Förderung der Nächstenliebe weltweit, so dass die Gesellschaft die gemeinnützigen Zwecke "Förderung der Jugendhilfe sowie "Förderung der Entwicklungshilfe" verfolgt. Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke insbesondere durch a) die Deckung der Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen durch Sicherstellung von medizinischer Versorgung Obdach, Kleidung, Nahrungsmittel, Bildung und Erziehung; b) die Leistung von Hilfestellung für bedürftige Personen durch unmittelbare Versorgung, aber auch den (Wieder-)Aufbau von Infrastrukturen u. a. auf dem Gebiet der Wasserversorgung, des Gesundheitswesens, des Wohnungsbaus oder des Schulwesens; c) die Entwicklung, Durchführung oder Förderung von konkreten Jugend- oder Entwicklungshilfeprojekte und/oder -aktionen durch finanzielle Zuwendungen; d) Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit betreffend die Probleme von Kindern und Jugendlichen sowie die praktische Entwicklungshilfe und Stärkung des allgemeinen Interesses an der Arbeit daran, insbesondere durch Publikationen in allen in Betracht kommenden Medien. Die Gesellschaft kann sich zur Erreichung ihrer Gesellschaftszwecke auch anderen gemeinnützigen Organisationen oder an einzelnen von diesen betriebenen Projekten beteiligen oder sie durch Zuwendungen im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO unterstützen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schermer, Dorothea, Gerlingen, *22.08.1962.

2015-11-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 , § 3 (Finanzierungsmittel), § 10 (neu:§ 11) (Gesellschafterversammlung) und § 15 (neu: §16) (Auflösung, Abwicklung) beschlossen. § 8 (Beirat) und § 8a (Beirat - Aufgaben, Beschlussfassung) wurden neu eingefügt und die Nummerierung der folgenden Paragraphen wurde angepasst. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Entwicklungszusammenarbeit und des Umweltschutzes gem § 52 AO. In diesem Rahmen fördert die Gesellschaft weltweit Nächstenliebe (2) Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke insbesondere durch a) die Deckung der Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen durch Sicherstellung von medizinischer Versorgung, Obdach, Kleidung, Nahrungsmittel, Bildung und Erziehung; b) die Leistung von Hilfestellung für bedürftige Personen durch unmittelbare Versorgung, aber auch den (Wieder-)Aufbau von Infrastrukturen, u. a. auf dem Gebiet der Wasserversorgung, des Gesundheitswesens, des Wohnungsbaus oder des Schulwesens; c) die Entwicklung, Durchführung oder Förderung von konkreten Jugend- oder Entwicklungshillfeprojekte und/oder -aktionen durch finanzielle Zuwendungen; d) Sensibilisierung einer breiten Offentlichkeit betreffend die Probleme von Kindem und Jugendlichen sowie die praktische Entwicklungshilfe und Stärkung des allgemeinen Interesses an der Arbeit daran, insbesondere durch Publikationen in allen in Betracht kommenden Medien, (3) Die Gesellschaft kann sich zur Erreichung ihrer Gesellschaftszwecke auch anderen gemeinnützigen Organisationen oder an einzelnen von diesen betriebenen Projekten beteiligen oder sie durch Zuwendungen im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO unterstützen, (4) Die Verbreitung und Förderung der Nächstenliebe durch die Gründung neuer Organisation im In- und Ausland zu unterstützen (§ 58 Nr. 2 AP).

2015-11-17:
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Entwicklungszusammenarbeit und des Umweltschutzes gem § 52 AO. In diesem Rahmen fördert die Gesellschaft weltweit Nächstenliebe (2) Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke insbesondere durch a) die Deckung der Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen durch Sicherstellung von medizinischer Versorgung, Obdach, Kleidung, Nahrungsmittel, Bildung und Erziehung; b) die Leistung von Hilfestellung für bedürftige Personen durch unmittelbare Versorgung, aber auch den (Wieder-)Aufbau von Infrastrukturen, u. a. auf dem Gebiet der Wasserversorgung, des Gesundheitswesens, des Wohnungsbaus oder des Schulwesens; c) die Entwicklung, Durchführung oder Förderung von konkreten Jugend- oder Entwicklungshillfeprojekte und/oder -aktionen durch finanzielle Zuwendungen; d) Sensibilisierung einer breiten Offentlichkeit betreffend die Probleme von Kindem und Jugendlichen sowie die praktische Entwicklungshilfe und Stärkung des allgemeinen Interesses an der Arbeit daran, insbesondere durch Publikationen in allen in Betracht kommenden Medien, (3) Die Gesellschaft kann sich zur Erreichung ihrer Gesellschaftszwecke auch anderen gemeinnützigen Organisationen oder an einzelnen von diesen betriebenen Projekten beteiligen oder sie durch Zuwendungen im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO unterstützen, (4) Die Verbreitung und Förderung der Nächstenliebe durch die Gründung neuer Organisation im In- und Ausland zu unterstützen (§ 58 Nr. 2 AO).

2015-11-24:
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Entwicklungszusammenarbeit und des Umweltschutzes gem. § 52 AO. In diesem Rahmen fördert die Gesellschaft weltweit Nächstenliebe. (2) Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke insbesondere durch a) die Deckung der Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen durch Sicherstellung von medizinischer Versorgung, Obdach, Kleidung, Nahrungsmittel, Bildung und Erziehung; b) die Leistung von Hilfestellung für bedürftige Personen durch unmittelbare Versorgung, aber auch den (Wieder-)Aufbau von Infrastrukturen, u. a. auf dem Gebiet der Wasserversorgung, des Gesundheitswesens, des Wohnungsbaus oder des Schulwesens; c) die Entwicklung, Durchführung oder Förderung von konkreten Jugend- oder Entwicklungshilfeprojekte und/oder -aktionen durch finanzielle Zuwendungen; d) Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit betreffend die Probleme von Kindern und Jugendlichen sowie die praktische Entwicklungshilfe und Stärkung des allgemeinen Interesses an der Arbeit daran, insbesondere durch Publikationen in allen in Betracht kommenden Medien, (3) Die Gesellschaft kann sich zur Erreichung ihrer Gesellschaftszwecke auch anderen gemeinnützigen Organisationen oder an einzelnen von diesen betriebenen Projekten beteiligen oder sie durch Zuwendungen im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO unterstützen, (4) DIe Verbreitung und Förderung der Nächstenliebe durch die Gründung neuer Organisationen im In- und Ausland zu unterstützen (§ 58 Nr. 2 AO).

2018-03-20:
Änderung der Geschäftsanschrift: Haußmannstraße 5, 70188 Stuttgart. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Schermer, Dorothea, geb. Eidmann, Ditzingen, *22.08.1962.

2021-01-21:
Änderung der Geschäftsanschrift: Glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart.

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