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ND-RACK GmbH

Dachträger, Sicherer, Verfügbar..., Dachgepäckträger, Offroad, Dachzelt, Ducato-Jumper-Boxer, Spoiler, Stauraum, Fixpunkten
Adresse / Anfahrt
Liesborner Straße 81
33449 Langenberg
1x Adresse:

Grüner Weg 11
33449 Langenberg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2020. Geschäftsanschrift: Liesborner Straße 81, 33449 Langenberg. Metallbau, Handel mit und Produktion von Zubehörteilen für Camping- und Offroad-Fahrzeugen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dudenko, Nikolaj, Langenberg, *22.07.1989, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Nikolaj Dudenko, geb. 22.07.1989, Langenberg unter der Firma Nikolaj Dudenko e.K. in Wadersloh (Amtsgericht Münster, HRA 11168) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.12.2020. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2020-12-29:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.12.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.