Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

NEBERLE GmbH

Adresse / Anfahrt
Andreas-Hofer-Straße 20
96049 Bamberg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-02-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2012. Geschäftsanschrift: Andreas-Hofer-Straße 20, 96049 Bamberg. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Neberle, Mark, Markt Schwaben, *04.08.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-03-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2012 hat die Änderung des § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen, sowie die Erbringung von Managementdienstleistungen an eigene und fremde Unternehmen.

2013-12-20:
Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Neberle, Mark, Neumarkt-Sankt Veit, *04.08.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-06-27:
Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Neberle, Mark, Bamberg, *04.08.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die jonemedia UG mit dem Sitz in Bamberg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.