2008-06-04: Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR, sowie eine weitere Erhöhung um 400,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der NEW HAIR Kuhn GmbH mit dem Sitz in München und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 8 ( Gesellschafterbeschlüsse) und 19 ( Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2008-06-18: Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: NEW HAIR Kuhn GmbH. Die NEW HAIR Kuhn GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 115425) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.