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NRG Nussbaum Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Adresse / Anfahrt
Gaußstraße 3
73230 Kirchheim unter Teck
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-12-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2010. Geschäftsanschrift: Gauß Straße 3, 73230 Kirchheim unter Teck. Gegenstand: Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten, die zum Berufsbild eines Rechtsanwaltes gehören durch Übernahme von Rechtsanwaltsaufträgen, die nur durch in Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich und unter Beachtung ihres Berufsrechtes ausgeführt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Nußbaum, Frank-Mathias, Ebersbach an der Fils, *08.08.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-08-01:
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DNR Deininger & Nussbaum Rechtsanwaltsgesellschaft mbH", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRB 532619) hat im Wege der Aufspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.06.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.06.2011 den Teilbetrieb der Rechtsanwaltsgesellschaft in Kirchheim unter Teck mit allen Aktiven und Passiven auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Aufspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Aufspaltung wird erst mit der Eintragung der Aufspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-08-01:
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 um 15.500,00 EUR auf 40.500,00 EUR zur Durchführung der Aufspaltung aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrags mit der DNR Deininger & Nussbaum Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Göppingen (Amtsgericht Ulm HRB 532619) vom 30.06.2011 erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Stammkapital nun: 40.500,00 EUR.

2011-08-22:
Die Eintragung der Aufspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "DNR Deininger & Nussbaum Rechtsanwaltsgesellschaft mbH", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRB 532619) am 10.08.2011 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.