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NT Consult Software und Service GmbH

NTC KüchenManager, NTC FUTURA, Speisebedarfserfassung..., NTC WebMenü, DienstplanManager, Rädern, Küchenverwaltung, Speiseplanerstellung, Bringdienste, Tourenplan
Adresse / Anfahrt
Lanterstraße 9
46539 Dinslaken
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-05-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.01.2013. Geschäftsanschrift: Lanterstraße 9, 46539 Dinslaken. Gegenstand: die Entwicklung, der Vertrieb von Softwarelösungen, die Installation von Computersoftware und -hardware für Informations- und Kommunikationssysteme sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Roth, Thorben, Duisburg, *11.07.1978; Roth, Jan Hendrik, Duisburg, *03.05.1984, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-08-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der NTConsult Abrechnungs- und Service GmbH mit Sitz in Dinslaken (Amtsgericht Duisburg HRB 24287) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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