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NTE Nachrichtentechnik und Elektronik GmbH

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Adresse / Anfahrt
Dieselstraße 30-40
60314 Frankfurt am Main
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-08:
Nach Ergänzung des Geburtsdatums: Geschäftsführer: Schleicher, Jürgen, Funktechniker, Motten, *02.07.1957, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Künzel, Erhard, Friedrichsdorf.

2018-03-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Hungener Str. 6, 60389 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Denzer, Mirko, Gochsheim, *16.02.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schleicher, Jürgen, Funktechniker, Motten, *02.07.1957. Einzelprokura: Schleicher, Jürgen, Motten, *02.07.1957. Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura: Manthey, Siegmar, Schmitten, *26.02.1958.

2018-06-20:
Geschäftsanschrift: Dieselstraße 30-40, 60314 Frankfurt am Main.

2022-07-05:
Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Technisches Büro Schleicher GmbH mit Sitz in Geisa (Amtsgericht Jena, HRB 517945) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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