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NUVIA Instruments GmbH

Dosisleistung, Inline-Frames, Ausrüstungs..., Urhebernachweise, wicklungs, Strahlenschutz
Adresse / Anfahrt
Ostdamm 139
48249 Dülmen
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2006-09-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln um 80.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 200.000,00 EUR.

2009-09-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 300.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Neues Stammkapital: 500.000,00 EUR.

2017-04-12:
Bestellt als Geschäftsführer: Oehling, Otmar, Geschäftsführer, Dülmen, *29.12.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-07-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kirsch, Heinz Josef, Dipl.-Ing., Dülmen, *30.08.1951.

2018-01-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: NUVIA Instruments GmbH.

2018-01-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ingenieur Kirsch, Heinz, Dülmen, *30.08.1951.

2018-01-29:
Einzelprokura: Göhlich, Timo Rene, Dülmen, *08.02.1983.

2018-07-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.07.2018 mit der MED Nuklear-Medizintechnik Dresden GmbH mit Sitz in Dresden verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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