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NWP Planungsgesellschaft mbH

Dienstleistung, Bauleitplanung, Umweltplanung..., Stadtplanung/Städtebau, Flächennutzungsplan, Freiraumplanung/Öffentlicher, Arbeitsbereich, Räumliche, Ausbauplanung, Flächennutzungsplanung, Tierhaltungsanlagen
Adresse / Anfahrt
Escherweg 1
26121 Oldenburg
Kontakt
45 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 45 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2012-05-25:
Die Gesellschafterversammlung hat am 16.12.2011/29.03.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 85.500,00) auf Euro umzustellen, es dann von EUR 43.715,46 um EUR 1.284,54 auf EUR 45.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern.Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2011 hat weiterhin Änderungen des Gesellschaftsvertrages in den §§ 7 (Gesellschafterversammlung), 13 (Einziehungsvergütung), 14 (Zahlbarkeit der Einziehungsvergütung in Raten, Sicherheitsleistung), 20 (Erbfolge), 21 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot),22 (Gründungsaufwand) und 23 (Bekanntmachung) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Escherweg 1, 26121 Oldenburg. Stammkapital nun: 45.000,00 EUR.

2014-01-03:
Bestellt als Geschäftsführer: Ferus, Elisabeth, Bad Zwischenahn, *30.06.1972; Ramsauer, Johannes, Oldenburg, *23.11.1960, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2014 mit Änderung vom 06.10.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 29.08.2014 und 31.03.2015 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2014 und 31.03.2015 mit der PAN Projektagentur Oldenburg GmbH mit Sitz in Oldenburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2017-11-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2017 hat eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 7a beschlossen.

2018-04-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.02.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.02.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2018-04-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.02.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.02.2018 mit der PAN Planungsgesellschaft ARSU/NWP mbH mit Sitz in Potsdam verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-12-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Steimer, Werner, Brake.

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