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Napolin Ost-West Handelsgesellschaft mbH

Zement-Fliesen, Handgefertige, Zementmosaikplatten..., Zementplatten, Betonwerkstein, Wandfliesen, Bodenfliesen
Adresse / Anfahrt
Barkhausenweg 3
22339 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-03-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 , 3, 7 und 12 sowie die Streichung von § 14 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) a) Der Im- und Export von Waren aller Art - ausgenommen erlaubnispflichtige - insbesondere im Handelsverkehr mit den Ländern Osteuropas; b) der Handel mit: Sanitärartikeln, keramischen Wand- und Bodenfliesen, Mosaiken, Heizungsanlagen, Klima- und Lüftungsanlagen, Öl- und Gasfeuerungsanlagen, Schwimmbadtechnik, Solaranlagen, Warmwasseranlagen, Fußbodenheizungen und allen weiteren dazugehörigen Materialien für Häuser und Schiffe. Zum Gegenstand gehören auch deren Einbau und Verarbeitung (einschließlich der Ausführung von Fliesenarbeiten), sowie der Handel, der Einbau und die Verarbeitung von allen im weitesten Sinne dazugehörigen elektrischen und elektronischen Bauteilen sowie elektrischen und elektronischen Systemen. Ebenso alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie die Baubetreuung, soweit eine Erlaubnis hierfür nicht erforderlich ist. (2) Die Planung, die Errichtung und die Betreuung von ganzen Systemen in allen Bereichen gem. Abs. 1. (3) Die Erarbeitung von Vertriebskonzepten, Eigenmarken und die dazugehörige Logistik im Zusammenhang mit Abs. 1. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der SHG Sanitas Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 80927) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-01-22:
Der mit der Aug. Höhne Söhne KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 41550) am 21.12.1995 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung vom 02.12.2020 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2020 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.