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Naturstein Liberio GmbH

Materiallager, Aussenlagerfläche, Badverkleidungen..., Basaltlava, Kalksteine, Kunststeine, Marmore
Adresse / Anfahrt
Glockenstraße 85a
53844 Troisdorf
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-11-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2016. Geschäftsanschrift: Glockenstraße 85 a, 53844 Troisdorf. Gegenstand: Der Handel und die Verarbeitung von Naturstein und Kunststein. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bauer, Ralf, Troisdorf, *09.11.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Ralf Bauer, Troisdorf, *09.11.1970 unter der Firma "Liberio" Natursteinhandel e.K. mit Niederlassung in Troisdorf (Amtsgericht Siegburg, HRA 6061) betriebenen Unternehmens aus seinem Vermögen nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.08.2016. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2016-11-03:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.09.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.