2012-09-24: Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2012 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen im Linien- und Gelegenheitsverkehr mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen sowie die Erhaltung der betrieblichen Einrichtungen und Anlagen der Naumburger Straßenbahn als technische und historische Einrichtung, als überkommenes Kulturgut in der Stadt Naumburg an der Saale, besonders hinsichtlich ihrer Eigentümlichkeit, als lebendige Dokumentation und Pflege der Heimatgeschichte.