2010-08-25: Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 28.644,97 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Sitz), 4 (Bekanntmachungen), 5 (Stammkapital), 8 (Zustimmungskatalog), 12 (Gesellschafterbeschlüsse) und 20 (Einziehung von Geschäftsanteilen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Nelhiebel Elektrotechnik GmbH. Neuer Sitz: München. Geschäftsanschrift: Anton-Böck-Str. 30, 81249 München. Neues Stammkapital: 90.000,00 EUR.
2012-05-02: Die Gesellschafterversammlung vom 20.3.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,- Euro und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Nelhiebel, Stefan Paul, Diplom-Ingenieur (FH), Starnberg; Nelhiebel, Ralf Robert, Diplom-Ingenieur (FH), München; Nelhiebel, Wolfgang, München, *26.01.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Nelhiebel, Roland, München, *01.02.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-09-14: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Nelhiebel, Evelyn, München, *18.02.1968.
2022-06-22: Die DYNECO Gesellschaft für dynamische Energiekonzepte mbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.