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NERLICH GmbH

Beratung und Consulting
Adresse / Anfahrt
Marktplatz 7/8
15806 Zossen
1x Adresse:

Am Flughafen 13
12529 Schönefeld


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mind. 3 Mitarbeiter
Gründung 1991
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-02-14:
Inländische Geschäftsanschrift: Marktplatz 7/8, 15806 Zossen; Gegenstand: - Unternehmensberatung, Existenzgründerberatung, Fördermittelrecherche - Namhaftmachung von Möglichkeiten zum Abschluss von Darlehensverträgen oder die Herstellung von Kontakten zu Maklerunternehmen, Versicherungsunternehmen, Bausparkassen oder Kreditinstituten ohne Produktkonkretisierung . Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Nerlich, Jens, *09.07.1968, Kleinmachnow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 07.08.2000 zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.04.2012 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.01.2020 ist der Sitz der Gesellschaft von Hoyerswerda (Amtsgericht Dresden, HRB 18998) nach Zossen verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Absatz 2 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 06.11.2000

2020-10-27:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Finanzagentur Nerlich UG mit Sitz in Forst (Amtsgericht Cottbus, HRB 13633 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

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