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Netwake GmbH

Straßenbetriebsdienst, Leistungserfassung, Gewässermanagement..., Einsatzbereiche, NetwakeVision, Sommerdienst, RoyalGPS, Spielplatzkontrolle, Forstwirtschaft
Adresse / Anfahrt
Alte Owinger Straße 100
88662 Überlingen
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-12-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2020. Geschäftsanschrift: Alte Owinger Straße 100, 88662 Überlingen. Gegenstand: Die Produktion, der Erwerb und der Vertrieb von Digitalisierungslösungen von Software und Hardware. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Ruff, Marcel Paul, Überlingen, *04.05.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Ruff, Marcel Paul, Überlingen, *04.05.1962 als Inhaber der Firma "NetwakeVision e.K.", Überlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705997) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 25.11.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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