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Netzplan GmbH

Informationstechnologie & -dienste, IT-Dienstleister, IT-Infrastrukturen..., Speicherlösungen, IT-Spezialisten
Adresse / Anfahrt
Am Diebsteich 31
22761 Hamburg
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22 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 22 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-09-21:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Diebsteich 31, 22761 Hamburg. Einzelprokura: Littwitz, Holger, Selsingen, *15.02.1972.

2019-01-15:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Wöhrle, Christian, Wedel, *10.03.1966. Bestellt Geschäftsführer: Wittmann, Chris, Hamburg, *31.12.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-23:
Die Gesellschafterversammlung hat am 11.12.2020 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,58 um EUR 435,42 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag insbesondere in den jetzigen §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) vollständig neu zu fassen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beratung, Planung, Installation, der Vertrieb und Betrieb von IT-Systemen (Hard- und Software), einschließlich deren entgeltlicher Gebrauchsüberlassung, die Entwicklung von Software jeglicher Art sowie die Betätigung in allen verwandten Bereichen im In- und Ausland. 26.000,00 EUR.

2021-08-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der pl@n.b Software- und Beratungsgesellschaft mbH mit Sitz in Meldorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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