Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Nice Productions GmbH

Kunst und Unterhaltung, Lukket, Synes..., Indlæser, Veranstaltungsplaner/in, Extreme Playgrounds, Telekom Extreme Playgrounds
Adresse / Anfahrt
Neuer Kamp 32
20357 Hamburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2007. Gegenstand: die Organisation, Planung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art, insbesondere aus den Bereichen Musik, Sport und Jugendkultur sowie mit diesen Veranstaltungen zusammenhängenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Middendorf, Ralf Johannes, Münster, *13.08.1968; Vogt, Lars Oliver, Hamburg, *03.07.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-02-08:
Geschäftsanschrift: Neuer Kamp 32, 20357 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Middendorf, Ralf Johannes, Münster, *13.08.1968.

2017-08-04:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Live Nation Brand Partnership & Media GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 04.08.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.