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2019-09-19:
Genossenschaft. Satzung vom 01.05.2019. Gegenstand: a. Beratung und Betreuung von kleinen oder mittelgroßen Unternehmen (KMU) in EDV Angelegenheiten; b. Vertrieb von Hard- und Software, Nahrungsergänzungsmitteln sowie Cloud-Dienstleistungen; c. die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien, sowie Vermietung und Verpachtung von Wohnmobilen. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen; d. kulturelle und soziale Geschäftsgegenstände zur Pflege, Entwicklung/Weiterentwicklung und Gestaltung der verschiedenen Bereiche in unterschiedlichen Ländern. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit. Vorstand: Böllinger, Martin Wolfgang, Hohberg, *27.07.1970.

2021-01-29:
Die Generalversammlung vom 25.09.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: a. Beratung und Betreuung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in EDV-Angelegenheiten; b. Handel und Vertrieb von Hard- und Software, Nahrungsergänzungsmitteln sowie Bereitstellung von Cloud-Dienstleistungen; c. Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben; d. die Planung, Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Betriebs von ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Projekten und Dienstleistungen einschließlich der damit verbundenen Projektierungs- und Steuerungsaufgaben; e. Die Unterstützung der Mitglieder bei Aus-, Fort- und Weiterbildung, sportlichen Aktivitäten, der Gesundheitsprävention, -förderung, -erhaltung und -regeneration sowie die Erbringung von sozialen und kulturellen Nebenleistungen als Teil eines gesamtwirtschaftlichen Leistungspaketes, die Steigerung der Lebensqualität, die Schaffung gemeinsamer Werte zur physischen und psychischen Sicherheit sowie Förderung der Existenzsicherung der Mitglieder unter Berücksichtigung der sozialen Wertschöpfung und ökonomischen Stabilisierung der Mitgliederhaushalte und die Bereitstellung von Verkehrsmitteln zur Nutzung durch die Mitglieder. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder sind von der Beschränkung des § 181 2. Alt. BGB befreit.

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