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Niederrhein Netzwerk eG (NRNW)

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1x Adresse:

Rheinstraße 20
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HR-Bekanntmachungen:

2017-03-14:
eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 29. Mai 2008. Die Generalversammlung vom 21. Mai 2015 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Ziffer 2. (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Duisburg (bisher Amtsgericht Duisburg GnR 262) nach Meerbusch beschlossen. Ferner wurde § 21 (Gewährung von Krediten und besonderen Vorteilen an Vorstandsmitgliedern) der Satzung aufgehoben und neugefasst. Infolge Sitzverlegung nun: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und / oder der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes sowie die Erhaltung einer hochwertigen Medizin im kurativen und präventivem Bereich, auch außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere durch Sicherung von Qualitätsstandards und Eröffnung neuer Arbeitsfelder. 2. Die Genossenschaft vertritt und berät ihre Mitglieder gegenüber Körperschaften, Behörden, Unternehmen und anderen Trägern im Gesundheitswesen. Sie schließt Verträge oder Rahmenvereinbarungen ab, denen die Mitglieder beitreten sollen. Ausgenommen hiervon sind Rechts- und Steuerberatung. 3. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten, die geeignet sind, die Berufsausübung der Mitglieder zu fördern einschließlich aller hiermit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, z. B. - Fach- und sektorübergreifendes Fortbildungsmanagement - Helferinnenfortbildung - Entwicklung und Implementierung von medizinischen Versorgungspfaden - Schaffung und Veröffentlichung von Herausgabe Patienteninformationen - Einrichtung und Pflege möglicher Kommunikationssysteme - Vertragsverhandlungen - Einrichtung und Betrieb von Qualitätszirkeln - Gemeinsame Materialbeschaffung - Organisation eines gemeinsamen Internetauftritts - Geschäftsbetrieb zur Durchführung gemeinsamer Patientenseminare. - Fortsetzung und Pflege der Kooperationsverträge der Niederrhein Netzwerk GbR 4. Die Genossenschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen gründen, sich an anderen Gesellschaften beteiligen und sich unter Dachorganisationen zusammenschließen, soweit dies ihren Zweck fördert. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen hierzu die Voraussetzungen. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Groteguth, Markus, Meerbusch, *21.06.1965; Rother, Christian, Rheinberg, *11.03.1966; Stark, Peter, Duisburg, *22.07.1964.

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