2007-06-19: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Ziffer 5 GmbHG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 02.05.2007 AZ: 36n IN 663/07)Von Amts wegen eingetragen..