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Nordberliner Fahrdienst GmbH & Co. KG

Unternehmensdienste, Gebiet der Personenbeförderung, Fahrer..., Danke
Adresse / Anfahrt
Großkopfstraße 6-7
13403 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-03-29:
Firma: Danke Fahrdienst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Großkopfstraße 6-7, 13403 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Nordberliner Fahrdienst Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 202999 B); Rechtsform: Kommanditgesellschaft

2019-05-09:
Firma: Geändert, nun: Nordberliner Fahrdienst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft; Prokura: 1. Murillo, Rygo Angelo, *01.07.1988, Berlin; Einzelprokura; Rechtsverhaeltnis: Die Einzelkauffrau Young Ja Su-Danke , geb.14.05.1950, Berlin, hat als Inhaberin der Firma Nordberliner Fahrdienst e.Kfr., Berlin ( Amtsgericht Charlottenburg, HRA 33794 ) aus ihrem Vermögen das von ihr betriebene Unternehmen mit allen Aktiven und Passiven im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 18.04.2019 und des Beschlusses vom selben Tage in Gesamtheit auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger ) übertragen . Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung derAusgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch dieAusgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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