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Nordex SE

Turbinen, Zeitverzögerung, Nennleistung..., Turbine, Rotor, Hub, Relations Langenhorner
Adresse / Anfahrt
Erich-Schlesinger-Straße 50
18059 Rostock
1x Adresse:

Langenhorner Chaussee 600
22419 Hamburg


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93 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 93 Mitarbeiter
Formell
76x HR-Bekanntmachungen:

2010-03-12:
Europäische Aktiengesellschaft (SE). Geschäftsanschrift: Erich-Schlesinger-Straße 50, 18059 Rostock. Gegenstand: Die Führung, die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaften in In- und Ausland, die sich schwerpunktmäßig auf den Gebieten industrieller Fertigung, Vertrieb und Dienstleistungen insbesondere im Bereich "Regenerative Energien" betätigen. Die Gesellschaft kann auf den in diesem Absatz genannten Geschäftsgebieten auch selbst tätig werden. Grundkapital: 66.845.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Eingetreten als Vorsitzender des Vorstands: Richterich, Thomas, Hamburg, *28.12.1960. Eingetreten als Mitglied des Vorstands: Dr. Sielemann, Marc, München, *23.09.1967; Dr. Voß, Eberhard, Biendorf OT Jörnstorf, *22.08.1956. Eingetreten als Mitglied des Vorstands: Pedersen, Carsten Risvig, Humlebaek/Dänemark, *23.04.1963; Dr. Voß, Eberhard, Biendorf OT Jörnstorf, *22.08.1956. Eingetreten als Mitglied des Vorstands: Schäferbarthold, Ulric Bernard, Hamburg, *28.10.1970, mit der Berechtigung, als Vertreter der Gesellschaft mit der ebenfalls von ihm vertretenen Nordex Energy GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 4861 NO) Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Dr. Frankenberger, Anke, Hamburg, *05.08.1966; Heinz-Haller, Wolfgang, Techau, *10.08.1955; Dr. Husemann, Frank, Hamburg, *20.02.1965; Kühl, Karsten, Gödenstorf, *07.05.1973; Liebelt, Frank, Scharbeutz, *20.12.1968; Peters, Ralf, Hamburg, *07.06.1965; Scholle, Jörg, Kühlungsborn, *21.03.1967; Dr. Schänzer, Stefan, Osnabrück, *31.10.1958. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Nordex AG, mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 8790) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.05.2009. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2011 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 13.586.250,- gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz (2) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch von einm oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig: . bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen; . wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezurgsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Beschlußfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne des § 203 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; und . für Spitzenbeträge. Der Vorstand wird ermöchtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen, insbesondere den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG um bis zu EUR 15.086.250,- durch Ausgabe von bis zu 15.086.250 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz (3) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Optionsanleihen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 festzusetzenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von der Gesellschaft gemäß Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsanleihen von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Umtauschpflichten noch kein Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil. Das Grundkaptial der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG um bis zu EUR 1.500.000,- durch Ausgaben von bis zu 1.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht, jedoch höchtens ibs zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz (4) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Bedingtes Kapital II). Das Bedingte Kapital II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen von Führungskräften und Mitarbeitern der Gesellschaft und den Unternehmen der Nordex-Gruppe im In- und Ausland, von Mitgliedern von Geschäftsführungen von Unternehmen der Nordex-Gruppe sowie von Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 in der Zeit bis zum 31. Dezember 2012 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in der Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Baurausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der Bezugsrechte noch kein Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-04-01:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Haller, Wolfgang Heinz, Techau, *10.08.1955. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2011 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 13.586.250,- gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz (2) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig: . bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen; . wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Beschlußfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne des § 203 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; und . für Spitzenbeträge. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen, insbesondere den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG um bis zu EUR 15.086.250,- durch Ausgabe von bis zu 15.086.250 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz (3) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Optionsanleihen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 festzusetzenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsanleihen von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Umtauschpflichten noch kein Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG um bis zu EUR 1.500.000,- durch Ausgaben von bis zu 1.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz (4) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Bedingtes Kapital II). Das Bedingte Kapital II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen von Führungskräften und Mitarbeitern der Gesellschaft und den Unternehmen der Nordex-Gruppe im In- und Ausland, von Mitgliedern von Geschäftsführungen von Unternehmen der Nordex-Gruppe sowie von Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 in der Zeit bis zum 31. Dezember 2012 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der Bezugsrechte noch kein Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil.

2010-04-23:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Bhaumick, Jasper Werner Rajkumar, Quickborn, *22.04.1971.

2010-06-18:
Die Hauptversammlung vom 08.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Grundkapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 13.586.250,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig: . bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen; . wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des bei Beschlussfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne des § 203 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; und . für Spitzenbeträge. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen, insbesondere den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe.

2010-08-16:
Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 22848 Norderstedt, Geschäftsanschrift: Bornbach 2, 22848 Norderstedt.

2010-08-16:
Geschäftsanschrift: Erich-Schlesinger-Straße 50, 18059 Rostock. Geschäftsanschrift der Hauptverwaltung: Bornbach 2 22848 Norderstedt.

2010-09-10:
Ausgeschieden als Mitglied des Vorstands: Pedersen, Carsten Risvig.

2010-09-17:
Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.

2010-10-08:
Prokura erloschen: Bhaumick, Jasper Werner Rajkumar, Quickborn, *22.04.1971.

2010-10-08:
Eingetreten als Mitglied des Vorstandes: Krogsgaard, Lars Bondo, Hamburg, *06.07.1966.

2010-11-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für die Haupt- und Zweigniederlassung: Hinsche, Torsten, Hamburg, *10.12.1958.

2011-02-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für die Haupt- und Zweigniederlassung: Oppermann, Rainer, Hamburg, *08.01.1958.

2011-02-11:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift der Hauptverwaltung: Langenhorner Chaussee 600 22419 Hamburg.

2011-03-10:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für die Haupt- und Zweigniederlassung: Kerber, Lutz, Berlin, *13.11.1971; Kristensen, Lars Rytter, Hamburg, *01.04.1966.

2011-04-13:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Lieser, Heinrich Georg Matthias, Hamburg, *06.09.1961.

2011-04-13:
Aufgrund der in der Satzung vom 08.06.2010 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 6.684.499,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.03.2011 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals und Genehmigtes Kapital I) geändert. Neues Grundkapital: 73.529.499,00 EUR. Das Genehmigte Kapital I beträgt noch EUR 6.901.751,00.

2011-07-01:
Die Hauptversammlung vom 07.06.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 (Bekanntmachungen), 4 (Grundkapital), 9 (Vertretung) und 20 (Teilnahmerecht) beschlossen. Der Vorstand ist bis zum 31. Mai 2016 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 14.700.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen; - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende, anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet (Art. 5 SE-VO i.V.m. § 203 Abs. 1 und Abs. 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); und - für Spitzenbeträge. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus diesem Genehmigten Kapital I festzulegen, einschließlich des weiteren Inhalts der jeweiligen Aktienrechte. Das Genehmigte Kapital I beträgt noch EUR 8.015.501,00. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG um bis zu EUR 15.086.250,- durch Ausgabe von bis zu 15.086.250 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Juni 2011 bis zum 31. Mai 2016 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Juni 2011 bis zum 31. Mai 2016 ausgegebenen Optionsanleihen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Juni 2011 festzusetzenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Juni 2011 bis zum 31. Mai 2016 ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsanleihen von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Umtauschpflichten noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil.

2011-08-03:
Angabe zum verbliebenen Genehmigten Kapital I gelöscht

2011-10-27:
Prokura erloschen: Liebelt, Frank, Scharbeutz, *20.12.1968. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt-und Zweigniederlassung: Dr. Fahrig, Heinrich Michael, Osnabrück, *27.08.1961.

2011-11-09:
Ausgeschieden als Mitglied des Vorstands: Dr. Voß, Eberhard, Biendorf OT Jörnstorf, *22.08.1956.

2011-11-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Brüggemann, Karsten, Hamburg, *11.05.1972.

2011-11-28:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Gersdorf, Bernd, Potsdam, *18.04.1959; Meiser, Dirk, Hamburg, *10.09.1965.

2012-03-16:
Prokura erloschen: Brüggemann, Karsten, Hamburg, *11.05.1972. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Anghel, René, Hamburg, *17.12.1966; Dr. Bütje, Rolf Peter, Bendestorf, *22.04.1959.

2012-03-16:
Ausgeschieden als Vorstand: Richterich, Thomas, Hamburg, *28.12.1960. Eingetreten als Vorsitzender des Vorstands: Dr. Zeschky, Jürgen, Rot am See, *03.03.1960.

2012-06-19:
Prokura erloschen: Dr. Bütje, Rolf Peter, Bendestorf, *22.04.1959. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Jedner, Joachim Christopher, Hamburg, *14.10.1973.

2012-06-29:
Die ordentliche Hauptversammlung vom 05.06.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 3 Abs.1 (Bekanntmachung und Informationen) und § 18 (Vergütung) beschlossen.

2012-07-26:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für die Haupt- und Zweigniederlassung: Dr. Willing, Felix, Bocholt, *20.05.1972.

2012-08-30:
Prokura erloschen: Dr. Frankenberger, Anke, Hamburg, *05.08.1966. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandmitgelied oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Lenhartz, Hans-Rudolf, Odenthal, *02.05.1958.

2012-09-13:
Prokura erloschen: Dr. Husemann, Frank, Hamburg, *20.02.1965; Lieser, Heinrich Georg Matthias, Hamburg, *06.09.1961. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Luzinat, Andrea, Hamburg, *06.03.1962.

2012-09-25:
Prokura erloschen: Dr. Husemann, Frank, Hamburg, *20.02.1965; Lieser, Heinrich Georg Matthias, Hamburg, *06.09.1961. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Luzinat, Andrea, Hamburg, *06.03.1962.

2012-11-21:
Ausgeschieden als Mitglied des Vorstands: Dr. Sielemann, Marc, München, *23.09.1967.

2013-07-01:
Prokura erloschen: Dr. Fahrig, Heinrich Michael, Osnabrück, *27.08.1961; Gersdorf, Bernd, Potsdam, *18.04.1959; Kristensen, Lars Rytter, Hamburg, *01.04.1966. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Seyfarth, Christoph Ludwig, Friedberg, *30.08.1963.

2013-07-01:
Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.

2013-12-04:
Aufgrund der in der Satzung vom 07.06.2011 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die am 26.11.2013 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um EUR 7.352.948,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.11.2013 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals und Genehmigtes Kapital I) geändert. Neues Grundkapital: 80.882.447,00 EUR. Das Genehmigte Kapital I beträgt noch EUR 7.347.052,00.

2014-02-18:
Prokura erloschen: Luzinat, Andrea, Hamburg, *06.03.1962.

2014-07-02:
Die Hauptversammlung vom 03.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 4 Absatz 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Der Vorstand ist bis zum 31. Mai 2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 16.100.000,- gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann ("Genehmigtes Kapital I").

2014-07-03:
Eintragung lfd. Nr. 4, Spalte 6 vom 15.06.2010 hinsichtlich des Satzungsdatums entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit auf den 26.05.2009 geändert.

2014-07-08:
Prokura erloschen: Dr. Schänzer, Stefan, Osnabrück, *31.10.1958. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für die Haupt- und Zweigniederlassung: Montjoie, Michael, Hamburg, *28.08.1960.

2015-03-27:
Prokura erloschen: Anghel, René, Hamburg, *17.12.1966; Haller, Wolfgang Heinz, Techau, *10.08.1955; Jedner, Joachim Christopher, Hamburg, *14.10.1973; Kerber, Lutz, Berlin, *13.11.1971; Kühl, Karsten, Gödenstorf, *07.05.1973; Meiser, Dirk, Hamburg, *10.09.1965; Oppermann, Rainer, Hamburg, *08.01.1958; Peters, Ralf, Hamburg, *07.06.1965; Dr. Willing, Felix, Bocholt, *20.05.1972.

2015-06-16:
Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.

2015-06-16:
Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.

2015-06-23:
Die Hauptversammlung vom 02.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 18 beschlossen. Ausgeschieden als Vorstand: Dr. Zeschky, Jürgen, Rot am See, *03.03.1960.

2015-07-28:
Geändert, nun: Vorsitzender des Vorstands: Krogsgaard, Lars Bondo, Hamburg, *06.07.1966.

2015-08-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Rößler, Alexander Volkmar, Hamburg, *04.10.1974.

2015-11-30:
Prokura erloschen: Seyfarth, Christoph Ludwig, Friedberg, *30.08.1963. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Oeing, Alexander, Münster, *08.07.1982.

2016-04-05:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 03.06.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 16.100.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 31.03.2016 ist § 4 Abs. 1, 2, 3 und 4 der Satzung geändert. 96.982.447,00 EUR. Das Genehmigte Kapital I ist infolge vollständiger Ausnutzung erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

2016-04-18:
Eingetreten als Mitglied des Vorstandes: Blanco Diéguez, José Luis, Madrid / Spanien, *17.07.1970; Landa Esparza, Patxi, Pamplona / Spanien, *18.04.1972, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-05-02:
Durch Beschluss Aufsichtsrats vom 15.04.2016 ist die Satzung in § 4 geändert.

2016-06-09:
Die Hauptversammlung vom 10.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG um bis zu EUR 19.376.489,- durch Ausgabe von bis zu 19.376.489 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 bis zum 09. Mai 2021 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 bis zum 09. Mai 2021 ausgegebenen Optionsanleihen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 festzusetzenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 bis zum 09. Mai 2021 ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsanleihen von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Umtauschpflichten noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefaßt worden ist, am Gewinn teil.

2016-06-13:
Der Vorstand wird bis zum 9. Mai 2021 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 19.376.489,- gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen . Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können dabei auch von einem oder mehreren vom Vorstand zu bestimmenden Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten ("mittelbares Bezugsrecht"). Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen einmalig oder mehrmalig auszuschließen: - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen, Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende, anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet ("Höchstbetrag") und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (Art. 5 SE-VO i.V.m. § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) oder - für Spitzenbeträge. Auf den Höchstbetrag nach dem vorstehenden zweiten Spiegelstrich sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in direkter oder entsprechender Anwendung des Art. 5 SE-VO i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben oder veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des Art. 5 SE-VO i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Eine Anrechnung, die nach dem vorstehenden Satz wegen der Ausübung von Ermächtigungen (i) zur Ausgabe von neuen Aktien gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 203 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (ii) zur Veräußerung von eigenen Aktien gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (iii) zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 221 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt ist, entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn und soweit die jeweilige(n) Ermächtigung(en), deren Ausübung die Anrechnung bewirkte(n), von der Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erneut erteilt wird bzw. werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus diesem Genehmigten Kapital I festzulegen, einschließlich des weiteren Inhalts der jeweiligen Aktienrechte. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigung des Vorstands neu zu fassen.

2016-06-15:
HRB 11500: Nordex SE, Rostock, Erich-Schlesinger-Straße 50, 18059 Rostock.

2016-06-27:
von Amts wegen ergänzt: Das Bedingte Kapital II ist aufgehoben. Dem Registergericht ist #DV.Entwurf(Text="Bitte wählen Sie bzgl. der eingereichten Unterlagen aus!",Eingabe="der Entwurf eines Vertrages"|"Entwurf eines Vertrages","ein Vertrag"|"Vertrag") über die geplante #DV.Vertrag(Text="Bitte wählen Sie bzgl. des Vertragesgegenstandes aus!",Eingabe="Verschmelzung der #DV.ÜTR(Text="Bitte Firma des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") mit der #DV.ÜNR(Text="Bitte Firma des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!")"|"Verschmelzung","Aufspaltung der #DV.ÜTR(Text="Bitte Firma des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") auf die #DV.ÜNR(Text="Bitte Firma des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!")"|"Aufspaltung","Abspaltung von Vermögensteilen der #DV.ÜTR(Text="Bitte Firma des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") auf die #DV.ÜNR(Text="Bitte Firma des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!")"|"Abspaltung","Ausgliederung von Vermögensteilen der #DV.ÜTR(Text="Bitte Firma des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") auf die #DV.ÜNR(Text="Bitte Firma des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!")"|"Ausgliederung","Übertragung von Vermögensteilen der #DV.ÜTR(Text="Bitte Firma des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") auf die #DV.ÜNR(Text="Bitte Firma des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!")"|"Vermögensübertragung")#DV.HV(Text="Bitte wählen Sie für einen evtl. Termin der Hauptversammlung aus!",Eingabe=", dem die für den #DV.Datum(Text="Datum der vorgesehenen Hauptversammlung") vorgesehene Hauptversammlung zustimmen soll, "|"Termin für Hauptversammlung vorgesehen für den ..."," "|"ohne Termin für die Hauptversammlung")eingereicht worden. Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom #DV.VertragDatum(Text="Bitte geben Sie das Datum des Verschmelzungsvertrages ein!") Bezug genommen. Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der #DV.UmF(Text="Bitte wählen Sie die zutreffende Art nach UmwG aus!",Eingabe="Verschmelzung","Aufspaltung","Abspaltung","Ausgliederung","Vermögensübertragung","formwechselnden Umwandlung") beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der #DV.UmF in das Register des Sitzes #DV.RTr(Text="Bitte wählen Sie aus, ob ein oder mehrere andere Rechtsträger betroffen sind!",Eingabe="desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger","derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger") sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die #DV.UmF die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur #DV.Zweck(Text="Bitte geben Sie den Zweck der bedingten Kapitalerhöhung ein!"). #DV.Bezugsber(Text="Bitte geben Sie den Kreis der Bezugsberechtigten und den Ausgabebetrag oder die Grundlagen, nach denen dieser Betrag errechnet wird, ein!"). Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom #DV.DatumVertrag(Text="Bitte geben Sie das Datum des Spaltungs- und Übernahmevertrages ein!") Bezug genommen.

2016-09-07:
Eingetreten als Mitglied des Vorstandes: Burkhard, Christoph Peter, Hamburg, *03.04.1964, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-10-19:
Ausgeschieden als Mitglied des Vorstands: Schäferbarthold, Ulric Bernard, Hamburg, *28.10.1970. Prokura erloschen: Lenhartz, Hans-Rudolf, Odenthal, *02.05.1958.

2017-04-05:
Ausgeschieden als Vorstand: Krogsgaard, Lars Bondo, Hamburg, *06.07.1966.

2017-07-12:
Prokura erloschen: Oeing, Alexander, Münster, *08.07.1982. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Jedner, Joachim, Hamburg, *14.10.1973.

2017-07-25:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Dr. Hartmann, Ilya, Hamburg, *22.01.1973.

2017-09-05:
Prokura erloschen: Montjoie, Michael, Hamburg, *28.08.1960.

2018-01-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Dr. Mehdorn, Falk, Zürich / Schweiz, *23.07.1969.

2018-04-13:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Heinen, Christian, Ahrensburg, *22.02.1978.

2018-06-06:
Prokura erloschen: Hinsche, Torsten, Hamburg, *10.12.1958. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Neugärtner, Hajo Franziskus, Hamburg, *18.06.1970.

2018-11-16:
Prokura erloschen: Scholle, Jörg, Kühlungsborn, *21.03.1967.

2019-06-26:
Die Hauptversammlung vom 04.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG um bis zu EUR 2.900.000,- durch Ausgabe von bis zu 2.900.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Der Vorstand ist bis zum 31.05.2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 2.900.000,- gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital II"). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen auszuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus den Aktienoptionen von Führungskräften der Gesellschaft und den Unternehmen der Nordex-Gruppe, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 04.06.2019 in der Zeit bis zum 31.05.2024 gewährt wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital II erfolgt zu den jeweiligen nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 04.06.2019 festzulegenden Ausübungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der Bezugsrechte noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung zu bestimmen.Genehmigtes Kapital II. Hierbei steht den Aktionären grundsätzlich das Bezugsrecht zu. Gemäß § 5 SE-VO i.V.m. § 186 Abs 5 AktG können die neuen Aktien auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen auszuschließen. Ein Bezugsrechtsauschluss ist nur in folgenden Fällen zulässig: - um Aktien als Belegschaftsaktie an Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen im In- und Ausland und an Mitglieder von Geschäftsführungen von Unternehmen der Nordex-Gruppe, die nicht Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sind, auszugeben;- zum Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II und, falls das Genehmigte Kapital II bis zum 31.05. 2024 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen.

2019-10-09:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 10.05.2016 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die am 08.10.2019 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 9.698.244,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.10.2019 ist § 4 der Satzung geändert. Neues Grundkapital: 106.680.691,00 EUR. Das "Genehmigte Kapital I" beträgt noch EUR 9.678.245,00.

2020-08-13:
Die Hauptversammlung vom 16.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 beschlossen. Das alte "Genehmigte Kapital I" ist aufgehoben. Der Vorstand ist bis zum 15.07.2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 26.190.109,- gegen Bar- oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen auszuschließen. Der Vorstand ist bis zum 15.07.2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 16.002.103,- gegen Bareinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen auszuschließen. Das alte "Bedingte Kapital I" ist aufgehoben. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 16.07.2020 das Grundkapitals um bis zu EUR 18.436.138,- durch Ausgabe von bis zu 18.436.138 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zur Durchführung von bis zum 15.07.2023 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur Durchführung von bis zum 15.07.2023ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen. .

2020-11-10:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Brüggemann, Karsten, Hamburg, *11.05.1972; Busdiecker, Christian, Hamburg, *14.12.1979; Franke, Michael Georg Franz, Melle, *02.11.1962; Matthes, Florian, Hamburg, *05.05.1972; Naujeck, Andreas, Kiel, *18.02.1961; Oezarslan, Ibrahim, Hamburg, *24.02.1972; Pump, Siegbert, Essen, *21.09.1958.

2020-12-03:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 16.07.2020 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die am 01.12.2020 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 10.668.068,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.12.2020 ist § 4 der Satzung geändert. 117.348.759,00 EUR. Das Genehmigte Kapital I beträgt noch 15.522.041,00 EUR.

2021-01-13:
Eingetreten als Mitglied des Vorstandes: Dr. Hartmann, Ilya, Hamburg, *22.01.1973, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Hartmann, Ilya, Hamburg, *22.01.1973.

2021-03-01:
Ausgeschieden als Mitglied des Vorstandes: Burkhard, Christoph Peter, Hamburg, *03.04.1964.

2021-05-25:
Die Hauptversammlung vom 05.05.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 , 13 (Einberufung), 14 (Beschlussfassung) und 20 (Teilnahmerecht und Stimmenrecht) beschlossen. Prokura erloschen: Dr. Mehdorn, Falk, Zürich / Schweiz, *23.07.1969. Die in der Hauptversammlung vom 16.07. 2020 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital l, die in Höhe von EUR 15.522.041,00 noch nicht ausgenutzt ist, wurde mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des durch vorgenannte Hauptversammlung vom 05.05.2021 beschlossenen neuen Genehmigten Kapitals I aufgehoben. Der Vorstand ist bis zum 04.05.2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 23.469.751,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Das von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16.07. 2020 beschlossene "Genehmigte Kapital llI" ist in "Genehmigtes Kapital ll" umbenannt. Der Vorstand ist bis zum 04.05.2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 3.500.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital III"). Die in der Hauptversammlung vom 04.06.2019 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital ll, die in voller Höhe von EUR 2.900.000,00 noch nicht ausgenutzt ist (das bisherige Genehmigte Kapital ll), wurde mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des mit vorgenannter Hauptversammlung vom 05.05.2021 beschlossenen neuen Genehmigten Kapitals lll aufgehoben. Die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 04.06.2019 beschlossene Ermächtigung zum Aktienoptionsplan 2019 sowie die Beschlussfassung über das bisherige Bedingte Kapital ll werden zum Zeitpunkt der Eintragung des mit vorgenannter Hauptversammlung vom 05.05.2021 beschlossenen neuen Bedingten Kapitals ll aufgehoben. Die ordentliche Hauptversammlung vom 05.05.2021 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.500.000,00 ("Bedingtes Kapital ll") durch Ausgabe von bis zu 3.500.000,00 neuen, auf den lnhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen. Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur #DV.Zweck(Text="Bitte geben Sie den Zweck der bedingten Kapitalerhöhung ein!"). #DV.Bezugsber(Text="Bitte geben Sie den Kreis der Bezugsberechtigten und den Ausgabebetrag oder die Grundlagen, nach denen dieser Betrag errechnet wird, ein!").

2021-07-02:
Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.

2021-07-15:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 05.05.2021 erteilten Ermächtigung - Genhmigtes Kapital I - Genehmigtes Kapital II - Genehmigtes Kapital III - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 42.672.276,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.06.2021 ist § 4 der Satzung geändert. Neues Grundkapital: 160.021.035,00 EUR. Das Genehmigte Kapital I ist infolge vollständiger Ausnutzung aufgehoben. Das Genehmigte Kapital II ist infolge vollständiger Ausnutzung aufgehoben. Das Genehmigte Kapital III beträgt noch 299.578,00 EUR.

2022-06-03:
Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.Die Hauptversammlung vom 31.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 beschlossen.Der Vorstand ist bis zum 30.05.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 16.002.103,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Der Vorstand ist bis zum 30.05.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 32.004.207,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital II").Das nicht ausgenutzte bisherige Genehmigte Kapital III ist aufgehoben.Der Vorstand ist bis zum 30.05.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 4.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital II")

2022-06-07:
Die Hauptversammlung vom 31.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 beschlossen.Der Vorstand ist bis zum 30.05.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 16.002.103,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Der Vorstand ist bis zum 30.05.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 32.004.207,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital II").Das nicht ausgenutzte bisherige Genehmigte Kapital III ist aufgehoben.Der Vorstand ist bis zum 30.05.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 4.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital III")

2022-06-28:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 31.05.2022 erteilten Ermächtigung - Genhmigtes Kapital I ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 16.002.103,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.06.2022 ist § 4 der Satzung geändert. Neues Grundkapital: 176.023.138,00 EUR. Das Genehmigte Kapital I ist infolge vollständiger Ausnutzung aufgehoben.

2022-07-25:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 31.05.2022 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital II und Genehmigtes Kapital III - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 35.923.089,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 10.07.2022 ist § 4 der Satzung geändert. 211.946.227,00 EUR. Das Genehmigte Kapital II ist infolge vollständiger Ausnutzung aufgehoben. Das Genehmigte Kapital III beträgt noch 81.118,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

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