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Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH

Gesundheit und Soziales, Suchassistent, Rehabilitation..., Akutversorgung, Suchwert, Klinikverbund, Unfallversicherung, Unfallversicherungsträger, Überblick…
Adresse / Anfahrt
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
44789 Bochum
Kontakt
64 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 64 Mitarbeiter
Gründung 2016
Formell
17x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2006. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikums Bergmannsheil, Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum, als Einrichtung zur medizinischen Rehabilitation sowie der allgemeinen stationären und ambulanten Heilbehandlung. Sie dient der Aufgabenerfüllung der beteiligten Sozialleistungsträger gemäß der §§ 1, 27 l Nr. 6 SGB VII. Zweck der Gesellschaft ist in Anwendung dieser gesetzlichen Vorschriften und im Rahmen des allgemeinen Heilbehandlungsauftrages die möglichst frühzeitig einsetzende sachgerechte Heilbehandlung im ärztlichen und pflegerischen Bereich, wobei vorwiegend Patienten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie auch der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (einschließlich Selbstzahler) behandelt werden. Darüber hin aus bezweckt die Gesellschaft die Förderung der Wissenschaft und Forschung durch die aktive Durchführung entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten zur Fortentwicklung der stationären und ambulanten Medizin im Rahmen des Betriebes des Krankenhauses als Universitätsklinik sowie durch die zeitnahe Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der öffentlichen Lehre und durch Veröffentlichungen. Davon umfasst sind des Weiteren die Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischem Personal. Stammkapital: 15.205.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kick, Hans-Werner, Schwelm, *01.09.1951, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. rer. pol. Lobeck, Bernd, Moers, *06.03.1964.

2011-10-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 beschlossen.

2012-04-16:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Bürkle-de-la-Camp-Platz 2, 44789 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Kick, Hans-Werner, Schwelm, *01.09.1951. bestellt als Geschäftsführer: Maurer, Clemens, Mettmann, *10.07.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-04-27:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum.

2012-10-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Maurer, Clemens, Mettmann, *10.07.1961. Bestellt als Geschäftsführer: Schmitz, Johannes, Duisburg, *28.07.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-01-28:
Prokura erloschen: Dr. rer. pol. Lohbeck, Bernd, Moers, *06.03.1964.

2013-10-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.150.000,00 EUR auf 19.355.000,00 beschlossen. 19.355.000,00 EUR.

2014-12-03:
Einzelprokura: Dr. Wiedemann, Regina, Hattingen, *26.10.1968.

2016-02-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung des § 2 beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. nach Änderung Neue Firma: Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist sowohl die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO), insbesondere der Betrieb von a) besonders qualifizierten ambulanten und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten sowie Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung und sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind, namentlich des "Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil", b) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere nach Maßgabe des Kooperationsvertrages im Bochumer Modell in der jeweils geltenden Fassung, nebst der aktiven Durchführung entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten zur Fortentwicklung der stationären und ambulanten Medizin im Rahmen des Betriebes des Bergmannsheil als Universitätsklinikum und der zeitnahen Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der öffentlichen Lehre und durch Veröffentlichungen, sowie zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen c) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. a) und b) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich des Bildungszentrums Bergmannsheil (BZB), der MTA-Schule und der Krankenpflegeschule, als auch die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem oder ähnlichem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie gemeinnützig sind oder nicht, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht.

2016-03-02:
Bestellt als Geschäftsführer: Nieper, Reinhard, Kleinmachnow, *14.02.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-04-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Wenzel, Ralf, Moers, *09.04.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nieper, Reinhard, Kleinmachnow, *14.02.1959. Prokura erloschen: Dr. Wiedemann, Regina, Hattingen, *26.10.1968.

2016-07-21:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitz, Johannes, Duisburg, *28.07.1961.

2018-12-21:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wenzel, Ralf, Moers, *09.04.1968. Bestellt als Geschäftsführer: Krasemann, Bernd, Hamburg, *31.12.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-02-21:
Nicht mehr Geschäftsführer: Krasemann, Bernd, Hamburg, *31.12.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Groll, Tina, Recklinghausen, *03.09.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-01-29:
Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Elvering, Anne Christine, Recklinghausen, *08.08.1981.

2021-11-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) 1Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO), g) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. 2Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind, namentlich des "Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil", bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere nach Maßgabe des Kooperationsvertrages im Bochumer Modell in der jeweils geltenden Fassung, nebst der aktiven Durchführung entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten zur Fortentwicklung der stationären und ambulanten Medizin im Rahmen des Betriebes des Bergmannsheil als Universitätsklinikum und der zeitnahen Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der öffentlichen Lehre und durch Veröffentlichungen, sowie zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich des Bildungszentrums Bergmannsheil (BZB), der MTA-Schule und der Krankenpflegeschule, dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport, ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten; b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht; c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet; d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke. (3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. (4) 1Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (5) - alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. 2Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung über die unter (2) Satz 2 lit. a) genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe betreiben. 3Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen. (5) 1Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. 2Sie dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und EU- / EWR-Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen, Forschungskooperationen sowie Kooperationen zum medizinischen und technischen Know-How-Transfer, insbesondere durch Personalaustausch, und im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt zulässig. 3Die Gesellschaft zeigt im Auftrag der bundesunmittelbaren Gesellschafter der für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV); die landes-unmittelbaren Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst im Auftrag des betroffenen Gesellschafters vereinbart. 4Auf Verlangen einer für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft überdies alle Unterlagen vor und erteilt sämtliche Auskünfte, welche die Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des Gesellschafters respektive der Gesellschafter benötigt.

2021-11-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"der Abgabenordnung. (2) 1Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO), g) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. 2Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären zu dienen bestimmt sind, namentlich des "Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil", bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere nach Maßgabe des Kooperationsvertrages im Bochumer Modell1 in der jeweils geltenden Fassung, nebst der aktiven Durchführung entsprechender wissenschaftlicher Arbeiten zur Fortentwicklung der stationären und ambulanten Medizin im Rahmen des Betriebes des Bergmannsheil als Universitätsklinikum und der zeitnahen Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der öffentlichen Lehre und durch Veröffentlichungen, sowie zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich des Bildungszentrums Bergmannsheil (BZB), der MTA-Schule und der Krankenpflegeschule, dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport, ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten; b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht; c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet; d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke. (3) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen. (4) 1Die Gesellschaft darf - unter Beachtung der weitergehenden Regelungen unter (5) - alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. 2 Sie darf hierzu unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) für steuerbegünstigte Körperschaften Gesellschaften, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht, errichten oder sich an ihnen beteiligen sowie über die unter (2) Satz 2 lit. a) genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe zur Verwirklichung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke betreiben. 3 Darüber hinaus kann sie auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im Sinne des (2) Satz 2 lit. d) beliefern und versorgen. (5) 1Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. 2 Sie dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB IV) und darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und EU- / EWR-Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB IV); humanitäre Hilfsmaßnahmen, Forschungskooperationen sowie Kooperationen zum medizinischen und technischen Know-How-Transfer, insbesondere durch Personalaustausch, und im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind räumlich unbeschränkt zulässig. 3 Die Gesellschaft zeigt im Auftrag der bundesunmittelbaren Gesellschafter der für diese zuständigen Aufsichtsbehörde die Maßnahmen der Gesellschaft an, die nach § 85 Abs. 1 bis 4 SGB IV anzeige- oder genehmigungspflichtig wären (§ 85 Abs. 5 SGB IV); die landesunmittelbaren Gesellschafter zeigen diese Maßnahme der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde selbst an, es sei denn, mit dieser wurde eine Anzeige durch die Gesellschaft selbst im Auftrag des betroffenen Gesellschafters vereinbart. 4 Auf Verlangen einer für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde legt die Gesellschaft überdies alle Unterlagen vor und erteilt sämtliche Auskünfte, welche die Aufsichtsbehörde zur Ausübung ihres Prüfrechts bezüglich der Beteiligung des Gesellschafters respektive der Gesellschafter benötigt .

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