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Stradtmann GmbH

Stromversorger, OHRATORIUM, Ohratrax..., Temporäre, MIET, Sonderkonstruktionen, TW-DEA, TW-TSA, TW-VA, TW-VE, Verteidigungssektor
Adresse / Anfahrt
Stöckenstraße 15-17
51371 Leverkusen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-12-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2014. Geschäftsanschrift: Stöckenstraße 15-17, 51371 Leverkusen. Gegenstand: ist der Vertrieb und die Vermietung von Fahrzeugen, Maschinen und maschinellen Anlagen, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Umwelttechnik und Energie, sowie die Erbringung damit in Zusammenhang stehender Planung-, Beratungs- und Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stradtmann, Hendrik, Leverkusen, *23.10.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-11-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Stradtmann GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.11.2021 mit der Ohratorium - Miet & Event Services GmbH mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRB 68139) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.