Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

OKA-Tech GmbH

Chemie, Feuerverzinkung, Phosphatieranlagen..., Fluxaufbereitungsanlagen, Galvanotechnischer Anlagenbau, Großbehälterbau, Neuanlagen, Vermögensverwaltungs, Kavirapid, KaviBio, KaviBlue
Adresse / Anfahrt
Bergweg 7
78073 Bad Dürrheim
1x Adresse:

Paradiesstraße 1
78073 Bad Dürrheim


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Gründung 2004
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-04-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2008. Gegenstand: Der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung eigener Immobilien sowie die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Hepting, Heidrun, geb. Romer, Bad Dürrheim, *18.02.1963; Hepting, Emil, Bad Dürrheim, *06.10.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-10-27:
Mit der "OKA-Tech GmbH", Bad Dürrheim (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 602929) wurde am 13.10.2008 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am gleichen Tag zugestimmt haben.

2011-02-21:
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Bergweg 7, 78073 Bad Dürrheim. Der zwischen der Gesellschaft und der "OKA-Tech GmbH", Bad Dürrheim (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 602929) am 13.10.2008 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2009 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2020-12-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: OKA-Tech GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Bau von Galvanoanlagen und Anlagenkomponenten, Entwicklung, Montage- und Servicearbeiten an galvanotechnischen Anlagen, Handel mit Anlagen, Anlagenkomponenten und Chemie sowie Planung, Projektierung und Abwicklung von Anlagen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "OKA-Tech GmbH", Bad Dürrheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 602929) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing