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OM-Medien Beteiligungs GmbH

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Adresse / Anfahrt
Neuer Markt 2
49377 Vechta
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4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-13:
Bestellt als Geschäftsführer: Grote, Christoph, Bakum, *13.07.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-11-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Knochen, Jörg-Peter, Verlagskaufmann, Cuxhaven.

2018-11-21:
Nicht mehr Geschäftsführer: Grote, Christoph, Bakum, *13.07.1965. Bestellt als Geschäftsführer: Themann, Karl, Bakum-Hausstette, *04.04.1950, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-02-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: Themann, Karl, Bakum-Hausstette, *04.04.1950. Geschäftsführer: Dr. Plasse, Michael, Hamburg, *27.11.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 ("Firma, Sitz und Geschäftsjahr der Gesellschaft") und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: OM-Medien Beteiligungs GmbH. Geschäftsführer: Imsiecke, Jan, Cloppenburg, *01.11.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.12.2021 mit der Ostendorf Druckerei und Verlag GmbH mit Sitz in Vechta verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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