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OWB Oberschwäbische Werkstätten gem. GmbH

Sozialdienstleistungen, Saatkornhof, Kurzzeitunterbringung..., ProMediPac, Reinraum, Lohnverpacken, Umverpacken, INIOS, Sozialeinrichtungen, Sozubi, Ausbildungsinitiative
Adresse / Anfahrt
Jahnstraße 98
88214 Ravensburg
3x Adresse:

Friedrich-List-Straße 16
88353 Kißlegg


Saarstraße 1
88512 Mengen


Wachtelhau 3
72488 Sigmaringen


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14 Ansprechpartner/Personen
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mind. 14 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 (Firma), § 5 (Stammkapital), § 8 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Gesellschafter) und § 14 (Liquidation) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2009 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 72.899,49 EUR auf 1.300.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: OWB Oberschwäbische Werkstätten gem. GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 35, 88214 Ravensburg.

2010-03-12:
Änderung der Geschäftsanschrift: Jahnstraße 98, 88214 Ravensburg.

2012-03-27:
Prokura erloschen: Wippich, Wolfgang, Ravensburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Reich, Thomas, Ummendorf, *14.04.1961.

2014-05-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft), § 4 (Gemeinnützigkeit und Gewinn), § 5 (Stammkapital) und § 10 (Verwaltungsrat) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und von Förder- und Betreuungsgruppen, deren Anerkennung von den hierfür zuständigen Behörden ausgesprochen worden sind. Die Arbeitstherapeutische Beschäftigung sowie die Erst- und Weiterqualifizierung für Menschen mit Vermittlungshemmnissen nach den Regelungen der Sozialgesetzbücher und berufliche Wiederqualifizierung von schwer vermittelbaren und zuvor längere Zeit arbeitsiosen Personen (Z.B. Suchtkranke, Arbeitsentwöhnte, Menschen mit Behinderung) unter sozialpädagogischer Begleitung. In den Werkstätten sollen körperlich, geistig und psychisch behinderte Menschen eine wirksame Eingliederungshilfe zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben finden. Diese Unterstützung soll auch Personen zugutekommen, die schwer vermittelbar sind und zuvor längere Zeit arbeitslos waren. Dauerarbeitsplätze sollen nur für solche behinderte Menschen geschaffen werden, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Beschäftigung finden und aus diesem Grund in einer von der Arbeitsverwaltung anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind. Dies trifft nicht zu auf schwer vermittelbare und zuvor längere Zeit Arbeitslose, wie suchtkranke und Arbeitsentwöhnte.

2014-05-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft), § 4 (Gemeinnützigkeit und Gewinn), § 5 (Stammkapital) und § 10 (Verwaltungsrat) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und von Förder- und Betreuungsgruppen, deren Anerkennung von den hierfür zuständigen Behörden ausgesprochen worden sind. Die Arbeitstherapeutische Beschäftigung sowie die Erst- und Weiterqualifizierung für Menschen mit Vermittlungshemmnissen nach den Regelungen der Sozialgesetzbücher und berufliche Wiederqualifizierung von schwer vermittelbaren und zuvor längere Zeit arbeitsiosen Personen (Z.B. Suchtkranke, Arbeitsentwöhnte, Menschen mit Behinderung) unter sozialpädagogischer Begleitung. In den Werkstätten sollen körperlich, geistig und psychisch behinderte Menschen eine wirksame Eingliederungshilfe zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben finden. Diese Unterstützung soll auch Personen zugutekommen, die schwer vermittelbar sind und zuvor längere Zeit arbeitslos waren. Dauerarbeitsplätze sollen nur für solche behinderte Menschen geschaffen werden, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Beschäftigung finden und aus diesem Grund in einer von der Arbeitsverwaltung anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind. Dies trifft nicht zu auf schwer vermittelbare und zuvor längere Zeit Arbeitslose, wie suchtkranke und Arbeitsentwöhnte.

2017-12-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 beschlossen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Streicher, Egon, Ravensburg, *06.05.1960, einzelvertretungsberechtigt.

2019-09-06:
Vertretungsbefugnis geändert: Einzelprokura: Reich, Thomas, Ummendorf, *14.04.1961.

2021-01-28:
Prokura erloschen: Reich, Thomas, Ummendorf, *14.04.1961.

2021-08-30:
Einzelprokura: Scheible, Manfred, Bad Waldsee, *28.07.1972.

2021-12-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und von Förder- und Betreuungsgruppen, deren Anerkennung von den hierfür zuständigen Behörden ausgesprochen worden sind. Die Arbeitstherapeutische Beschäftigung sowie die Erst- und Weiterqualifizierung für Menschen mit Vermittlungshemmnissen nach den Regelungen der Sozialgesetzbücher und berufliche Wiederqualifizierung von schwer vermittelbaren und zuvor längere Zeit arbeitsiosen Personen (Z.B. Suchtkranke, Arbeitsentwöhnte, Menschen mit Behinderung) unter sozialpädagogischer Begleitung. In den Werkstätten sollen körperlich, geistig und psychisch behinderte Menschen eine wirksame Eingliederungshilfe zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben finden. Diese Unterstützung soll auch Personen zugutekommen, die schwer vermittelbar sind und zuvor längere Zeit arbeitslos waren. Dauerarbeitsplätze sollen nur für solche behinderte Menschen geschaffen werden, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Beschäftigung finden und aus diesem Grund in einer von der Arbeitsverwaltung anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind. Dies trifft nicht zu auf schwer vermittelbare und zuvor längere Zeit Arbeitslose, wie suchtkranke und Arbeitsentwöhnte. Die satzungsmäßigen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke können auch durch arbeitsteiliges, planmäßiges Zusammenwirken verfolgt werden. Dies bedeutet das gemeinsame, inhaltlich aufeinander abgestimmte und koordinierte Wirken, insbesondere durch gegenseitige Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen (z. B. in den Bereichen Rechnungswesen, Personalwesen, Controlling u. ä.), Serviceleistungen (z.B. in den Bereichen Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit, Fahrdienst, Öffentlichkeitsarbeit, Lieferung von Mittagessen, u. ä.), Produktions- und vergleichbare Dienstleistungen, Nutzungsüberlassungen sowie Vermietungen und Verpachtungen. Für dieses planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO kooperieren die OWB-Wohnheime-Einrichtungen-ambulante Dienste gem. GmbH, OWB Oberschwäbische Werkstätten gem. GmbH, Stiftung KBZO, KBZO Service und Dienste gGmbH und Integrations-Werkstätten-Oberschwaben gGmbH.

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