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Odenwald Faserplattenwerk GmbH

Baustoffe, Industrieunternehmen, Mineralklimadecke..., Headquarter, Techn, OWA-Plus, OWAcoustic, Deckensysteme, OWA Deckenlösungen, Metalldecken, Raumakustik
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Dr.-F.A.-Freundt-Straße 3
63916 Amorbach
1x Adresse:

Odenwaldstraße 3
63916 Amorbach


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75 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 75 Mitarbeiter
Formell
33x HR-Bekanntmachungen:

2005-11-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500.000,00 EUR auf 10.000.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.

2006-03-15:
Prokura erloschen: Hegmann, Herbert, Amorbach.

2007-05-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wagenmann, Rainer, Amorbach, *23.03.1940. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schaper, Mathias, Amorbach, *05.04.1955.

2007-07-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmalhofer, Walter, Siegen, *29.08.1956.

2007-08-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Klis, Roman, Amorbach, *14.11.1962.

2009-02-04:
Geschäftsanschrift: Dr.-F.-A.-Freundt-Straße 3, 63916 Amorbach. Prokura erloschen: Hubert, Wilhelm, Amorbach.

2009-07-22:
Bestellt: Geschäftsführer: Kroihs, Sigurd, Göllheim, *17.08.1955.

2009-09-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 11.000.000,00 EUR.

2010-02-18:
Prokura erloschen: Lorenz, Horst, Markt Einersheim, *25.05.1944.

2010-08-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 12.000.000,00 EUR.

2011-02-16:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rogge, Dirk, Amorbach, *15.04.1942.

2011-05-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hiederer, Herbert, Amorbach, *15.03.1959.

2011-10-26:
Prokura erloschen: Schmalhofer, Walter, Siegen, *29.08.1956.

2012-01-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hanel, Michael, Bürgstadt, *22.02.1963.

2013-01-09:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dipl.-Ing. (FH) Dörig, Ralf, Obernburg, *09.06.1967.

2013-07-31:
1.Der Entwurf eines Verschmelzungsplans ist beim Amtsgericht Aschaffenburg -Handelsregister-eingereicht worden, § 122d S. 2 Nr. 1 UmwG, Art. 6 Abs. 2 Verschmelzungsrichtlinie;2. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, § 122d 5. 2 Nr. 2 UmwG, Art. 6 Abs. 2 a) Verschmelzungsrichtlinie:- Die ODENWALD FASERPLATTENWERK GmbH, ma dem Sitz in Amorbach, Deutschland, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland als Übernehmende Gesellschaft;- Die OWA France SAS, mit dem Sitz in Samt Denis, eine Aktiengesellschaft vereinfachter Form nach französischem Recht, errichtet und bestehend nach den Gesetzen von Frankreich als Übertragende Gesellschaft;3. die Register, bei welchen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung, § 122d 8. 2 Nr. 3 UmwG, Art. 6 Abs. 2 b) Verschmelzungsrichtlinie:- Die ODENWALD FASERPLATTENWERK GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 131 eingetragen;- Die OWA France SAS ist bei dem französischen Handelsregister von Bobigny unter Gesellschaftsnummer 423 266 089 eingetragen;4. einen Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und derMinderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, § 122d 5. 2 Nr. 4 UmwG, Art. 6 Abs. 2 c) Verschmelzungsrichtlinie:Für dieODENWALD FASERPLA17ENWERK GmbHDie Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Odenwald Faserplattenwerk GmbH nach § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung imHandelsregister der Übernehmenden Gesellschaft gern. § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss.Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtetsein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigenLeistungen ein Sicherungsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierendenSchadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ODENWALD FASERPLATTENWERK GmbH unter deren Geschäftsanschrift,ODENWALD FASERPLATTENWERK GmbHDr.-F.-A.-Freundt-Straße 3,63916 Amorbachgeltend zu machen.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister derODENWALD FASERPLATTENWERK GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Angaben für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern (Verbesserung des Umtauschverhältnisses, 122h UmwG und Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan, § 122i UmwG) entfallen, da die Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung bzw. Anteilstausch erfolgt und die Gesellschaft als Übernehmende Gesellschaft bestehen bleibt.Für dieOWA France SASDie Übertragende Gesellschaft erfüllt die anwendbaren Gesetze im Hinblick auf Veröffentlichungspflichten.Gemäß Artikel R. 236-15 des französischen Handeisgesetzbuches ist die ÜbertragendeGesellschaft verpflichtet, den Verschmelzungsplan bei einem Beamten des Registergerichtseinzureichen und diesen in dem Amtsblatt spätestens einen Monat vor der Zustimmung derGesellschafterin zur Verschmelzung zu veröffentlichen.Gem. Artikel L. 236-14 Absatz 2 und Artikel R. 236-8 des französischen Handelsgesetzbuchs können Gläubiger, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans bestanden haben, ihr Widerspruchsrecht gegen die Verschmelzung geltend machen, indem sie, innerhalb eines Monats von der genannten Veröffentlichung, einen Antrag bei dem französischen Handelsregister einreichen.Das Gericht kann den Widerspruch ablehnen oder die Rückzahlung der Forderung oder dieEinräumung von Sicherheiten anordnen, falls bereits angebotenen Sicherheiten derÜbernehmenden Gesellschaft vom Gericht als unzureichend angesehen werden. DasUnterlassen der Rückzahlung der Forderung oder der Gewährung einer Sicherheit führt zurNichtdurchsetzbarkeit der Verschmelzung gegenüber den entsprechenden Gläubigern.In Übereinstimmung mit den anwendbaren französischen Gesetzen wird ein Widerspruch eines Gläubigers die Umsetzung der Verschmelzung nicht verhindern können.Unabhängig von den anwendbaren Vorschriften können Gläubiger sofortige Rückzahlung ihrer Forderung verlangen, wenn der mit der Übertragenden Gesellschaft geschlossene Vertrag dieses Recht im Falle einer Verschmelzung beinhaltet (Artikel L. 236-14 Abs. 4 des französischen Handelsgesetzbuches).Unter der nachfolgenden Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.OWA France18 rue Jules Saulnier,Parc du Colombier,93 285 SAINT DENISDie Übertragende Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Übernehmenden Gesellschaft, so dass insoweit Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.

2013-08-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 14.000.000,00 EUR.

2013-10-16:
Die OWA France S.A.S. mit dem Sitz in Saint Denis/Frankreich (eingetragen im Handelsregister von Bobigny Nr. 423266089) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 22.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-05-31:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kroihs, Sigurd, Göllheim, *17.08.1955.

2014-10-10:
Bestellt: Geschäftsführer: Freiherr von Funck, Maximilian, Stuttgart, *18.09.1976.

2014-12-03:
Bestellt: Geschäftsführer: Theobald, Jürgen, Ensdorf, *27.05.1962.

2015-07-30:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rogge, Kay, Amorbach, *23.07.1976.

2016-01-05:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schaper, Mathias, Amorbach, *05.04.1955. Bestellt: Geschäftsführer: Müller, Norbert, Amorbach, *09.08.1958. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Freiherr von Funck, Maximilian, Amorbach, *18.09.1976. Prokura erloschen: Müller, Norbert, Amorbach, *09.08.1958.

2016-01-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Platten-, Metall- und Kunststoff-Erzeugnissen jeder Art.

2016-06-03:
Prokura erloschen: Hanel, Michael, Bürgstadt, *22.02.1963.

2016-09-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR und die Änderung des § 5 der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 15.000.000,00 EUR.

2017-09-01:
Die OWA Vertrieb Süd GmbH mit dem Sitz in Amorbach und die OWA Vertrieb Mitte GmbH mit dem Sitz in Amorbach (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 10197) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-10-03:
Prokura erloschen: Klis, Roman, Amorbach, *14.11.1962.

2020-02-01:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Müller, Norbert, Amorbach, *09.08.1958.

2020-05-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kirchmann, Achim, Kirchzell, *18.03.1985.

2020-06-30:
Prokura erloschen: Hiederer, Herbert, Amorbach, *15.03.1959.

2021-01-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Berberich, Philipp, Amorbach, *05.10.1982.

2021-05-29:
Prokura erloschen: Berberich, Philipp, Amorbach, *05.10.1982.

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