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Oellrich Transporte GmbH & Co. KG

Datenverarbeitung, Umschlaglager, Verladerampen...
Adresse / Anfahrt
Krummes Moor 4
21640 Horneburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-12-21:
(Der Transport und die Lagerung von Gütern aller Art sowie alle sonstigen Dienstleistungen des Speditionsgewerbes sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, die nicht besonders erlaubnispflichtig sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Krummes Moor 4, 21640 Horneburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Oellrich Verwaltungsgesellschaft mbH, Horneburg (Amtsgericht Tostedt 207081), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-09-09:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.07.2019 und 13.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 01.07.2019 und 13.08.2019 Unternehmensteile des von dem Einzelkaufmann Oellrich, Jan, Horneburg, geb. am 24.05.1974 unter der Firma Oellrich Transporte, Inhaber Jan Oellrich e.K. in Horneburg betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.