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Hermetic - Pumpen GmbH

Maschinenbau & Betriebstechnik, Spaltrohrmotorpumpen, Magnetkupplungspumpen..., Kältetechnik, Vakuumpumpen, Pumpentyp, U/min Betriebstemperatur, Förderstrom, Guss, beschränkter
Adresse / Anfahrt
Gewerbestraße 51
79194 Gundelfingen
2x Adresse:

Industriestraße 28
79194 Gundelfingen


Industriestraße 30
79194 Gundelfingen


Kontakt
64 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 64 Mitarbeiter
Gründung 1956
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2012-08-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Sitz) und 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist auf Euro umgestellt und um 8.032.248,72 EUR auf 12.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht.

2012-09-10:
Bestellt als Geschäftsführer: Dahlke, Christian, Vörstetten, *07.12.1957, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Dahlke, Christian, Vörstetten, *07.12.1957; Dahlke, Werner, Gundelfingen, *17.03.1947. Einzelprokura: Dahlke, Sebastian, Vörstetten, *09.07.1976; Dr. Krämer, Stefan, Gundelfingen, *04.03.1972.

2013-02-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.

2016-06-10:
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Entwurf eines Verschmelzungsplans beim Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau eingereicht worden ist. An der Verschmelzung sind die Hermetic-Pumpen Gesellschaft m.b.H., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit Sitz in Klosterneuburg-Kierling, Österreich, als übertragende Gesellschaft und die HERMETIC-Pumpen GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Gundelfingen als übernehmende Gesellschaft beteiligt.Die übertragende Gesellschaft Hermetic-Pumpen Gesellschaft m.b.H. ist im Firmenbuch des Landesgerichtes Korneuburg unter der Firmenbuchnummer FN 113925 m eingetragen.Die übernehmende Gesellschaft HERMETIC-Pumpen GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Freiburg im Breisgau unter HRB 365 eingetragen.Für die übernehmende deutsche Gesellschaft, HERMETIC-Pumpen GmbH, gilt nach den deutschen Rechtsvorschriften Folgendes:Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft HERMETIC-Pumpen GmbH:Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen HERMETIC-Pumpen GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten HERMETIC-Pumpen GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der HERMETIC-Pumpen GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der HERMETIC-Pumpen GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der HERMETIC-Pumpen GmbH unter deren Geschäftsanschrift Gewerbestraße 51, D-79194 Gundelfingen, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der HERMETIC-Pumpen GmbH gefordert werden muss.Rechte der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft HERMETIC-Pumpen GmbH:Rechte der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden deutschen HERMETIC-Pumpen GmbH werden durch die grenzüberschreitende Verschmelzung nicht berührt.Im Übrigen bestehen für überstimmte Gesellschafter unter den Voraussetzungen der § § 29 ff. UmwG umfassende Möglichkeiten, gegen angemessene Barabfindung auszuscheiden.Ferner wird Minderheitenschutz durch besondere Zustimmungserfordernisse anlässlich der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft über die Zustimmung zur Verschmelzung gewährt (z.B. § 13 Abs. 2, 40 Abs. 2 Satz 2, 50 Abs. 2, 51 UmwG).Anschrift zur Einholung von vollständigen Auskünften:Unter der nachfolgenden Anschrift können kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der übernehmenden HERMETIC-Pumpen GmbH eingeholt werden:Hermetic-Pumpen GmbHGewerbestraße 51D-79194 Gundelfingen DeutschlandFür die übertragende österreichische Gesellschaft, Hermetic-Pumpen Gesellschaft m.b.H., gilt nach den österreichischen Rechtsvorschriften Folgendes:Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft Hermetic-Pumpen Gesellschaft m.b.H.:Gemäß § 13 Abs. 1 EU-VerschG ist den Gläubigern einer Gesellschaft, die ihr Vermögen auf eine aus der Verschmelzung hervorgehende Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat überträgt, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekanntgemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für die bis dahin entstehenden Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Im gegenständlichen Fall ist die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übernehmenden Gesellschaft, HERMETIC-Pumpen GmbH, höher als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft, Hermetic-Pumpen Gesellschaft m.b.H.. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, Hennetic-Pumpen Gesellschaft m.b.H., die Sicherheitsleistung begehren, werden ersucht, sich zu diesem Zweck schriftlich binnen zwei Monaten nach dem heutigen Tag bei der Hermetic-Pumpen Gesellschaft m.b.H. an der Geschäftsanschrift Kierlinger Straße 19, 3400 Klosterneuburg, unter Hinweis auf ihre Forderungen zu melden.Rechte der Minderheitsgesellschafter der übertragenden Gesellschaft Hermetic-Pumpen Gesellschaft m.b.H.:Da die übernehmende Gesellschaft, die HERMETIC-Pumpen GmbH, Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist, hat die übertragende Gesellschaft keineMinderheitsgesellschafter, sodass Angaben über die Ausübung der Rechte derMinderheitsgesellschafter der übertragenden Gesellschaft entfallen.Anschrift zur Einholung von vollständigen Auskünften:Unter der nachfolgenden Anschrift können kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, Hermetic-Pumpen Gesellschaft m.b.H., eingeholt werden:Hermetic-Pumpen Gesellschaft m.b.H.Kierlinger Straße 19A-3 400 Klosterneuburg, ÖsterreichGemäß § 8 Abs. 3 EU-VerschG werden den Gläubigern und Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft auf Verlangen unverzüglich und kostenlos Abschriften der in § 221 a Abs. 2 AktG bezeichneten und nachstehend angeführten Unterlagen erteilt:- Gemeinsamer Verschmelzungsplan samt Beilagen;- die Jahresabschlüsse und Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre sowie die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2015;- der gemeinsame Verschmelzungsbericht des Geschäftsführers der übertragenden Gesellschaft und der Geschäftsführer der übernehmenden Gesellschaft.Die genannten Unterlagen liegen auch am Sitz der übertragenden Gesellschaft zur Einsicht der Gesellschafter und Gläubiger aus.

2016-08-02:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hermetic-Pumpen Gesellschaft m.b.H.", Klosterneuburg-Kierling / Österreich (Landesgericht Korneuburg FN 113925 m) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-01-12:
Bestellt als Geschäftsführer: Dahlke, Sebastian, Vörstetten, *09.07.1976, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dahlke, Christian, Vörstetten, *07.12.1957; Dr. Krämer, Roland, Gundelfingen, *11.01.1942. Prokura erloschen: Dahlke, Sebastian, Vörstetten, *09.07.1976. Einzelprokura: Dahlke, Christian, Vörstetten, *07.12.1957.

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