2019-07-18: Partnerschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Oldendorf, Sascha, Steuerberater, Hannover, *17.10.1980; Paczkowski, Hendric, Steuerberater, Hannover, *02.05.1982.