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Omnibus Rauner GmbH

Reitsportveranstaltung, Gestaltungskonzepte, Firmenfeste..., Eventdekoration, Reiseunternehmen, Körperschäden, Prospekt/Katalog, Wochen vor Reisebeginn, Tagesfahrten
Adresse / Anfahrt
Gewerbestraße 70
82211 Herrsching a. Ammersee
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-06-01:
Geschäftsanschrift: Gewerbestr. 70, 82211 Herrsching.

2012-04-25:
Einzelprokura: Orlando-Hiller, Elisabeth, Andechs, *02.02.1968.

2014-10-13:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hiller, Friedrich, gen. Fritz, Berufskraftfahrer, Andechs. Bestellt: Geschäftsführer: Orlando-Hiller, Elisabeth, Andechs, *02.02.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Orlando-Hiller, Elisabeth, Andechs, *02.02.1968.

2020-02-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2020 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 820.81 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb eines Omnibusunternehmens im Linien- und Reiseverkehr. Neues Stammkapital: 51.950,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Orlando-Hiller, Elisabeth, Andechs, *02.02.1968; Rudzki, Norbert, München, *19.08.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2020-03-13:
Die Busverkehr Sachsen Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Brunnthal ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.01.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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