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Opterna WGD AG

Telekommunikation, Assemblies and Components, Breakout Cables..., BuildOpt MDU/MTU, BuildOpt MDU/MTU Solution, Cabinet Accessories, Cabinets and Accessories, Cable Bulk, Cable Spools
Adresse / Anfahrt
Carl-Zeiss-Straße 1
64404 Bickenbach
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Gründung 1989
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-20:
Geschäftsanschrift: Ostendstr. 17, 64319 Pfungstadt. Einzelprokura: Bauer, Daniela, Roßdorf, *26.09.1978.

2009-08-20:
Die Hauptversammlung vom 02.07.2009 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 1 Ziffer 1 (Sitz, nunmehr § 1 Ziffer 2) und mit ihr die Sitzverlegung nach Bickenbach beschlossen. Neuer Sitz: Bickenbach. Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 1, 64404 Bickenbach. Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura: Katzenmeier, Daniela, Roßdorf, *26.09.1978.

2014-02-11:
Wegen Änderungen in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2014-02-18:
Die Hauptversammlung vom 16.01.2014 hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 (Gegenstand), 12 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von Produkten für die Telekommunikation und Datentechnik und die damit verbundenen Serviceleistungen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Hofmann, Karl, Alpen, *14.01.1955.

2016-07-15:
Prokura erloschen: Hofmann, Karl, Alpen, *14.01.1955.

2018-01-08:
Nicht mehr Vorstand: Piontek, Johann, Ober-Ramstadt, *21.06.1964.

2018-05-17:
Die Hauptversammlung vom 03.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 beschlossen. Firma nun: Opterna WGD AG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Wegen Änderungen in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2018-05-18:
Bestellt als Vorstand: Murphy, John, County Limerick / Irland, *03.02.1961; Watson Simon, Berkshire RG42 5 LG / Vereinigtes Königreich, *28.04.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2019-06-25:
Nicht mehr Vorstand: Murphy, John, County Limerick / Irland, *03.02.1961.

2019-10-28:
Nicht mehr Vorstandsvorsitzender: Gerlach, Wolfgang, Darmstadt, *25.04.1970. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Piontek, Johann, Ober-Ramstadt, *21.06.1964.

2019-11-13:
Wegen Änderungen in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2020-03-05:
Wegen Änderungen in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2020-07-01:
Die Hauptversammlung vom 09.06.2020 hat die Umwandlung der Aktien, die Umstellung des Grundkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Herabsetzung um 0,38 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 beschlossen. Neues Grundkapital: 102.258,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden.

2020-07-01:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.06.2020 im Wege des Formwechsels in die PPC Germany GmbH mit Sitz in Bickenbach (Amtsgericht Darmstadt, HRB 100608) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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