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Ost-West Cargo Holding GmbH

Spedition, Transportgeschaeftes, Union und Osteuropa..., Zugangsname, Zuffenhausen, Osteuropatransporte, Güter, Moskau
Adresse / Anfahrt
Zahn-Nopper-Straße 1
70435 Stuttgart
Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2007-06-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und § 8 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Planung, Organisation und Vermittlung von Transporten jeder Art und sämtlicher damit zusammenhängender Nebenleistungen.

2009-02-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Ost-West Cargo Holding GmbH. Geschäftsanschrift: Motorstr. 8, 70499 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Gölz, Oliver, Stuttgart, *30.08.1963.

2009-06-29:
Änderung der Geschäftsanschrift: Zahn-Nopper-Straße 1, 70435 Stuttgart.

2010-08-16:
Bestellt als Geschäftsführer: Horvat, Boris, Rutesheim, *24.12.1969, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Horvat, Bozidar, Rutesheim, *24.12.1969.

2012-03-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: Horvat, Boris, Rutesheim, *24.12.1969.

2017-02-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere geändert wurden § 2 und § 5 (Geschäftsführung, Vertretung).

2021-05-10:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2021 mit Nachtrag vom 04.05.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ost-West Cargo Europe GmbH Internationale Spedition", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 725646) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.