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Conexio-PSE GmbH

Rücktrittsbedingungen, ISE, PV-Symposium..., Kleinwasserkraft, Anwenderforum, BIPV-Forum, Konferenzen, PV-Anlagen, Fachseminare, Bestärken
Adresse / Anfahrt
Kiehnlestraße 16
75172 Pforzheim
2x Adresse:

Schönhauser Allee 52
10437 Berlin


Emmy-Noether-Straße 2
79110 Freiburg im Breisgau


Kontakt
21 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 21 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-07-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2017. Geschäftsanschrift: Kiehnlestraße 16, 75172 Pforzheim. Gegenstand: Die Durchführung von Veranstaltungen im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Porzelius, Bernd, Offenburg, *01.06.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-06-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Conexio-PSE GmbH. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Feuerbach, Beatrix Rita Maria, Freiburg im Breisgau, *06.04.1965. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.04.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PSE Conferences & Consulting GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 716765) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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