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Ostfriesische Filmtheater GmbH

Kino, Emder
Adresse / Anfahrt
Große Straße 80
26871 Aschendorf
1x Adresse:

Mühlenstraße 88
26789 Leer (Ostfriesland)


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-09-09:
Einzelprokura: Muckli, Astrid, Aschendorf, *30.12.1979; Muckli-Sinningen, Kathrin, Aschendorf, *24.12.1976.

2018-09-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Muckli, Helmut, Papenburg-Aschendorf, *28.08.1948. Bestellt als Geschäftsführer: Kosse-Muckli, Thekla, Aschendorf, *08.05.1948; Muckli, Astrid, Papenburg, *30.12.1979; Muckli-Sinningen, Kathrin, Aschendorf, *24.12.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Muckli, Astrid, Aschendorf, *30.12.1979; Muckli-Sinningen, Kathrin, Aschendorf, *24.12.1976.

2018-11-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Carolinen-Kino Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Aschendorf (Amtsgericht Osnabrück HRB 121156) beschlossen. 50.000,00 EUR. achen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2018-11-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2018 mit der Carolinen-Kino Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Aschendorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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