Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Otto , GmbH & Co KG

Internet und Onlinemedien, Bekleidung, Trackingdaten..., Suchanfrage, Arbeitsschuh, Datennutzungen, Abbrechen Abschicken, Sicherheitsklasse, Gesponserte, Bademode, LASCANA
Adresse / Anfahrt
Werner-Otto-Straße 1-7
22179 Hamburg
27x Adresse:

Elsenstraße 106
12435 Berlin


Colmantstraße 15
53115 Bonn


Vorsetzen 35
20459 Hamburg


Max-Adrion-Straße 1
17034 Neubrandenburg


Brandschachtstraße 2
44149 Dortmund


Toulouser Allee 3
40211 Düsseldorf


Hauptstraße 4
85579 Neubiberg


Derendorfer Allee 6
40476 Düsseldorf


Alter Wandrahm 15
20457 Hamburg


Schanzenstraße 35
51063 Köln


Wanheimer Straße 68
40468 Düsseldorf


Veilchenweg 26b
22529 Hamburg


Hohe Bleichen 15
20354 Hamburg


Otto-Wickenhöfer-Straße 7a
35108 Allendorf (Eder)


Albert-Einstein-Ring 2-6
14532 Kleinmachnow


Alexanderstraße 7
10178 Berlin


Große Bleichen 21
20354 Hamburg


Karl-Liebknecht-Straße 32
10178 Berlin


Taubenstraße 26
10117 Berlin


Lautenschlagerstraße 23a
70173 Stuttgart


Große Bleichen 1-3
20354 Hamburg


Ellen-Gottlieb-Straße 16
79106 Freiburg im Breisgau


Heidestraße 9
10557 Berlin


Werner-Otto-Straße 13g
22179 Hamburg


Sophie-Germain-Straße 3-5
90443 Nürnberg


Langener Straße 50a
63073 Offenbach am Main


Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein


Kontakt
200 Ansprechpartner/Personen
Statistik
Gründung 1949
Formell
15x HR-Bekanntmachungen:

2006-11-09:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.04.2006 und der Gesellschafterversammlung der Hermes Warehousing Solutions GmbH vom 21.04.2006 den als Teilbetrieb geführten Geschäftsbereich Logistik als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Hermes Warehousing Solutions GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 95967) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.07.2008 mit der OKTAVIA Gesellschaft für Bekleidung mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 18557) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-06-29:
Geschäftsanschrift: Wandsbeker Str. 3-7, 22172 Hamburg.

2009-10-28:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.10.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.10.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.10.2009 mit der OHT Direct Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 66630) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-11-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.10.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.10.2009 mit der AKTUELL Werbedienst G.m.b.H. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 11058) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-04-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.03.2011 mit der Verwaltungsgesellschaft discount24 mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 74056) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-07-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.06.2011 mit der Otto Designhouse GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 98291) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-10-26:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.10.2012 und der Gesellschafterversammlung der Kommanditgesellschaft EOS Holding GmbH & Co vom 22.10.2012 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Kommanditgesellschaft EOS Holding GmbH & Co mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 95748) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-06-27:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2013 und der Gesellschafterversammlung der Hermes Europe GmbH vom 24.05.2013 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Hermes Europe GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 110035) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-09-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Erste Otto Vorrats-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 105813) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-10-17:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Werner-Otto-Straße 1-7, 22179 Hamburg.

2019-10-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.10.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Collins Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 121195) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-09-25:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der H.I.S Textil GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 107387) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-09-13:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Verwaltungsgesellschaft baumarkt direkt mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 76951) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-11-30:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.11.2021 und der Gesellschafterversammlung der PEG - Payment Entwicklungsgesellschaft mbH vom 02.11.2021 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die PEG - Payment Entwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 156951) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing