2006-07-14: Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist vollständig neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: die Vermittlung und Verwaltung von Versicherungen aller Art, die Vermittlung von Finanzdienstleistungen sowie ein Havariekommissariat und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
2008-11-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Bünte, Friedhelm.
2008-12-19: Geschäftsanschrift: Dammstr. 21, 47119 Duisburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Leupold, Uwe, Berlin, *31.01.1963; Sarkar, Sudip Ranjan, Düsseldorf, *17.02.1970.
2009-01-09: Berichtigung der Geschäftsanschrift: August-Hirsch-Straße 10, 47119 Duisburg.
2009-01-16: 60.000,00 EUR.
2012-10-26: Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer (1) (Gegenstand der Unternehmung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung und Verwaltung von Sicherungen aller Art sowie ein Havariekommissariat und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
2018-01-09: Nicht mehr Geschäftsführer: Belau, Wolfgang, Düsseldorf, *13.11.1960. Bestellt als Geschäftsführer: Sarkar, Sudip Ranjan, Erkrath, *17.02.1970. Prokura erloschen: Sarkar, Sudip Ranjan, Düsseldorf, *17.02.1970.
2018-07-17: Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Geschäftsführer: Sarkar, Sudip Ranjan, Düsseldorf, *17.02.1970.
2018-09-10: Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Leupold, Uwe, Glienicke, *31.01.1963.
2019-01-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.01.2019 mit der Haas Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Berlin verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.