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Pädagogischer Fachverlag DW GmbH

Abschlussprüfungen, Gesundheitsberufe, Zahnmedizinische..., Gymnasien, Prüfungsaufgaben
Adresse / Anfahrt
Ambrosius-Heim-Straße 29
72393 Burladingen
1x Adresse:

Kellerweg 8
72393 Burladingen


Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2008 mit Änderung vom 29.12.2008. Geschäftsanschrift: Kellerweg 8, 72393 Burladingen. Gegenstand: ist der Verlag und Handel mit Schulbüchern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Deifel, Wilfried, Burladingen, *16.08.1946; Deifel, Roswitha, Burladingen, *20.02.1945; Weiland, Franz, Sigmaringen, *06.06.1949; Weiland, Brigitte, Sigmaringen, *17.01.1950, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2013-03-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 27.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 27.000,00 EUR.

2021-06-02:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.02.2021 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Pädagogischer Fachverlag DW GmbH & Co. KG", Burladingen gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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