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PDSVISION GmbH

Software, PLM, Transformation..., Creo, Simulation, Windchill, IoT, PTC, Borgware, Ihren Konstruktionserfolg, Kundenerfolg
Adresse / Anfahrt
Salztalstraße 6
72401 Haigerloch
1x Adresse:

Schellerdamm 16
21079 Hamburg


Kontakt
28 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 28 Mitarbeiter
Gründung 1981
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2014-10-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2014. Geschäftsanschrift: Salztalstr. 6, 72401 Haigerloch . Gegenstand: Der Vertrieb von PLM-Software und die Beratung im PLM-Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Pfeifer, Matthias, München, *21.10.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-11-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung), § 6 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 7 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.

2017-05-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: PDSVision GmbH.

2020-08-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 beschlossen. Die Nummerierung der nachfolgenden Paragrafen und entsprechende Querverweise auf diese wurden angepasst.

2022-03-28:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Aktiengesellschaft "NET AG system integration", Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 73626) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-03-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: PDSVISION GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Schellerdamm 16, 21079 Hamburg. Gegenstand geändert; nun: Die Beratung, Herstellung und der Vertrieb von Lösungen zur digitalen Transformation in den Bereichen Investitions- und Konsumgüterindustrie sowie im Dienstleistungsbereich. Bestellt als Geschäftsführer: Ludorf, Jürgen, Seevetal, *12.10.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Pfeifer, Matthias, Rottenburg, *21.10.1974. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Denovan, Hans Eric, Stockholm / Schweden, *24.05.1987; Klingvall, Johan Lennart, Bromma / Schweden, *13.08.1971. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Simonsoft GmbH", Haigerloch (Amtsgericht Stuttgart HRB 757582) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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