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PHANTASMA GmbH

Außergewöhnliche, Bildmarke, Markenamt..., Erfahrung
Adresse / Anfahrt
Königsberger Straße 55
65830 Kriftel
1x Adresse:

Rückertweg 2
65795 Hattersheim am Main


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-03-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2018. Geschäftsanschrift: Rückertweg 2, 65795 Hattersheim am Main. Gegenstand: Unternehmensberatung in den Bereichen Journalismus, soziale Medien, Design, Video und Audios sowie Webentwicklung und Internetmarketing. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Uhlemann, Michael, Hattersheim am Main, *08.04.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-12-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Kriftel beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Kriftel. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Königsberger Straße 55, 65830 Kriftel. Bestellt als Geschäftsführer: Hellenkamp, Karl Heinz, Hofheim am Taunus, *20.08.1957; Uhlemann, Jacques, Hattersheim am Main, *15.04.1995, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Uhlemann, Michael, Hattersheim am Main, *08.04.1963.

2021-07-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der DZM - DIE ZWEITE MEINUNG GmbH mit dem Sitz in Kriftel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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